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APA/Hans Punz
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Chronik

Geld für Deutschkurse veruntreut – Haft

Ein 55-Jähriger ist am Montag im Grazer Straflandesgericht zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Der Mann soll Geld veruntreut haben, mit dem Deutschkurse für Flüchtlinge angeboten hätten werden sollen. Er selbst wisse nicht, wohin das Geld verschwunden sei.

Als Obmann eines Vereins, der Deutschkurse für Flüchtlinge angeboten hatte, soll der Mann 46.000 Euro veruntreut haben. Am Montag wurde er wegen Fördermissbrauchs, betrügerischer Krida, Untreue und Betrug zu zwei Jahren Haft verurteilt – acht Monate davon unbedingt.

Land Steiermark zahlte Förderungen

Von Mitte 2016 bis Frühjahr 2018 betrieb der Grazer den Verein, der vom Land Steiermark finanziert wurde. Dazu mussten nur die Belege eingereicht werden, dann gab es Geld. Trotzdem blieben Rechnungen unbezahlt und schließlich schlitterte der Verein in die Insolvenz. Etwas, das nach Meinung der Anklägerin eigentlich unmöglich sei, wäre doch alles vollständig vom Land bezahlt worden. Offenbar wurde aber das Geld nicht immer weitergeleitet oder Rechnungen einfach nicht bezahlt.

Obmann hatte keine spezielle Ausbildung

Ein Sachverständiger stellte schließlich Ungereimtheiten in der Buchführung fest. Insgesamt fehlten 46.100 Euro. „Er hat Geld aus dem Verein genommen und für sich behalten“, so die Staatsanwältin. Der Angeklagte war vorher in die Firma seiner Frau eingestiegen, die Coaching anbot. Durch die Flüchtlingskrise war ihm die Idee für Deutschkurse gekommen, die er im Auftrag des Landes durchführte. Ausbildung dazu hat er keine, nur Matura. „Das kann man einfach so machen?“, wunderte sich der Richter. „Die Vorgaben vom Land waren nicht so, dass man eine pädagogische Ausbildung braucht“, antwortete der Beschuldigte.

„Habe mich nicht bereichert“

Eine Zeit lang lief alles glatt, doch dann stimmte die Buchhaltung nicht mehr. Für 22.000 Euro gab es gar keine Belege. Sie sollten sich noch in der Kassa befinden, was nicht der Fall war. Mit weiteren 24.100 Euro lief es ähnlich, hier gab es nur falsche Belege. Der 55-Jährige antwortete, er wisse nicht, wo das Geld sei, „aber ich habe mich nicht bereichert“, betonte er immer wieder. „Entweder haben Sie einen Selbstbedienungsladen geführt oder führen lassen“, so der Richter. Der Schöffensenat verurteilte den Grazer. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.