Gericht

Mann mit Messer bedroht: Vier Monate Haft

Weil er einen Pensionisten in einem Grazer Lokal mit einem Klappmesser bedroht haben soll, ist am Mittwoch ein 40-jähriger Rumäne am Grazer Straflandesgericht zu vier Monaten Haft verurteilt worden.

Der Angeklagte hatte im Jänner in einem Lokal mehrere Whiskey-Cola getrunken, er randalierte und warf ein Glas von der Theke. Ein 60-jähriger Grazer, der ebenfalls Gast war, versuchte den Angeklagten zu beschwichtigen – dieser soll daraufhin ein Klappmesser aus seiner Hosentasche genommen haben und „hat damit vor mir herumgefuchtelt“, beschrieb der Zeuge.

„Hätte ihm schon zugetraut, dass er mich abstechen will“

„Ich hätte ihm schon zugetraut, dass er näher herkommt und mich abstechen will“, erzählte der 60-Jährige. Er habe der Kellnerin gesagt, sie solle die Polizei anrufen, während er dem Beschuldigten weiterhin gut zugeredet habe – dieser sei daraufhin nach draußen gegangen, wo ihn die Polizei schließlich festhielt. Das Klappmesser des Verdächtigen wurde zwei Meter entfernt auf einem Fensterbrett gefunden.

Nicht geständig

„Ich habe kein Messer bei mir gehabt, als ich von zuhause weggegangen bin. Ich habe viel getrunken, hatte einen Filmriss und kann mich an nicht viel erinnern“, verantwortete sich der Mann. Die Polizisten und der Pensionist gaben an, dass der Mann zwar merklich alkoholisiert gewesen sei, laut dem 60-Jährigen war er aber nicht „komplett weg“ und habe nicht geschwankt. Ein Alkotest konnte nicht durchgeführt werden, da der Angeklagte diesen zunächst verweigerte und es dann nicht schaffte, lange genug in das Gerät zu blasen.

Urteil nicht rechtskräftig

Der Richter wies auch auf die vergangenen Straftaten des seit 2012 in Österreich ansässigen und derzeit arbeitslosen Angeklagten hin: So habe er etwa 2013 einem Mann durch einen Schlag ins Gesicht den Kiefer gebrochen und die Gegensprechanlage eines Hauses zerstört.

„Wie soll es nun weitergehen? Stechen sie das nächste Mal einen ab?“, fragte der Richter. „Nein ich möchte keine Probleme mehr haben“, erwiderte der Angeklagte, er wolle ein geregeltes Leben führen und sich um Arbeit kümmern. Der 39-Jährige wurde für schuldig befunden und wegen gefährlicher Drohung zu vier Monaten Haft verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.