Der Angeklagte am Dienstag, 26. Februar 2019, vor Beginn des Prozesses wegen des Verdachts des Quälens seiner Kinder am Grazer Landesgericht.
APA/ERWIN SCHERIAU
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Gericht

Kinder üben Kritik an Urteil gegen Arzt

Von einem „täterfreundlichen“ Urteil sprechen die Kinder jenes oststeirischen Arztes, der im Juli 2019 nicht rechtskräftig wegen des Quälens seiner vier Kinder und unerlaubten Waffenbesitzes auch zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt wurde.

Der oststeirische Arzt wurde im Juli 2019 im Grazer Straflandesgericht wegen Quälens seiner vier Kinder und unerlaubten Waffenbesitzes zu einer bedingten Freiheitsstrafe von vier Monaten und einer Geldstrafe in der Höhe von 1.920 Euro verurteilt – mehr dazu in Kinder gequält: Oststeirischer Arzt verurteilt (11.7.2019).

Kinder hatten härteres Urteil erwartet

Nun liegt die schriftliche Urteilsausfertigung vor – die Kinder kritisierten sie am Donnerstag in einer Aussendung als „täterfreundlich“. Der Arzt wurde zwar wegen des Quälens seiner Kinder schuldig gesprochen, allerdings betraf das in erster Linie die Selbstmorddrohungen.

Angeklagt war auch gewesen, dass die Kinder ihrem Vater Spritzen setzen mussten – diesen Tatbestand sah der Richter nur beim Sohn erfüllt. Die weiteren Selbstverletzungen wie der oft zitierte Vorfall mit dem Schraubenzieher, den ihm eines der Kinder aus dem Bauch ziehen musste, sah der Richter nicht als strafbar an.

„Vertrauen in Justiz verloren“

Der Richter stützte sich auf das psychologische Gutachten, das den Angeklagten zwar als manipulativ und inhuman beschrieb, aber eine Persönlichkeitsstörung ausschloss. „Wir hatten schon lange kein Vertrauen mehr in die steirische Justiz und wollten, dass dieses Strafverfahren in ein anderes Bundesland verlegt wird, was leider abgelehnt wurde“, so die Kinder in einer Aussendung.

Berufung verlängert

Der Prozess war bereits die zweite Auflage des Verfahrens gewesen – beim ersten Mal war der Arzt überhaupt freigesprochen worden. Die Berufungsfrist für das Urteil wurde zumindest bis Mitte März verlängert.