Verschiedene Tabletten in einer Aufbewahrungsbox
APA/dpa/Jens Kalaene
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Gericht

Geldstrafe nach Tod durch falsche Tabletten

Eine Pflegehelferin eines Grazer Pflegeheims ist am Dienstag in Graz wegen fahrlässiger Tötung einer Heimbewohnerin verurteilt worden. Die Frau war gestorben, nachdem die Angeklagte falsche Tabletten verabreicht hatte.

Zu der tödlichen Verwechslung kam es bereits im Herbst 2018: Die 43-jährige angeklagte Pflegehelferin verabreichte einer 71 Jahre alten Bewohnerin eines Grazer Pflegeheims die Tabletten, die eigentlich für eine andere Bewohnerin gedacht waren – daraufhin starb die 71-Jährige.

Irrtum von Pflegehelferin zu spät bemerkt

Am Dienstag musste sich die Beschuldigte, die mittlerweile beim Gesundheitsamt arbeitet, in Graz wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht verantworten. „Es tut mir unendlich leid“, beteuerte sie und bekannte sich unter Tränen schuldig.

Im Laufe des Verfahrens wurde unter anderem rekonstruiert, wie es zu diesem Fehler kommen konnte. Demnach mussten von der 43-Jährigen im besagten Zeitraum 15 Patienten innerhalb von drei Stunden versorgt werden – das umfasste Frühstück, Körperpflege und eben auch das Verabreichen von Medikamenten. Die Tabletten wurden von einer Apothekerin in einzelne Dispenser verteilt, oben drauf stand auf jeder Schachtel der Name des Patienten.

„Warum haben Sie sie falsch verteilt? Hatten Sie Stress? Streit zu Hause? Waren Sie unausgeschlafen?“, fragte der Richter. Die Angeklagte schüttelte den Kopf und verneinte. Den Irrtum bemerkte sich allerdings erst, als es schon zu spät war.

Sachverständiger entlastete Angeklagte

Sie verständigte sofort die Diplomkrankenschwester und sagte ihr, dass sie die hochwirksamen Herz-Kreislauftabletten der falschen Frau verabreicht hatte. Die Schwester rief beim Ärztenotdienst an – dort empfahl man, stündlich den Blutdruck zu messen und jede halbe Stunde das Insulin zu kontrollieren. Doch dazu kam es nicht mehr: Die 71-Jährige klagte über Übelkeit und kollabierte, woraufhin die Rettung verständigt wurde; für die Patientin kam aber jede Hilfe zu spät.

Der internistische Sachverständige bescheinigte der Angeklagten, völlig richtig reagiert zu haben: Außer der Verwechslung selbst könne man der Frau kein Fehlverhalten unterstellen; allerdings hätte seiner Meinung nach eine sofortige Verabreichung von Kohletabletten den tödlichen Verlauf möglicherweise aufhalten können. Doch diese Behandlung hätte ein Arzt verordnen müssen, das konnte die Pflegehelferin nicht wissen.

Von Gericht zu Geldstrafe verurteilt

Auch der Richter befand, dass hier keine grobe Fahrlässigkeit – wie angeklagt – vorliegen würde, da „kein Fehlverhalten nach Erkennen der Tat“ vorlag. Er verurteilte die Frau wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 5.400 Euro. Die Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab – das Urteil ist damit noch nicht rechtskräftig.