Landesgericht Graz
ORF.at/Roland Winkler
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Gericht

Moschee im Zentrum beim IS-Prozess

Der Prozess gegen elf mutmaßliche Dschihadisten ist am Donnerstag in Graz fortgesetzt worden. Wieder ging es darum, ob in der Taqwa-Moschee dafür geworben wurde, nach Syrien in den Dschihad zu gehen. Nächste Woche könnten die Urteile fallen.

Die Angeklagten müssen sich wegen der Verbrechen der terroristischen Vereinigung, der kriminellen Organisation und der staatsfeindlichen Verbindung verantworten.

Die Chronologie

Die Angeklagten – acht Männer und drei Frauen – müssen sich wegen der Verbrechen der terroristischen Vereinigung, der kriminellen Organisation und der staatsfeindlichen Verbindung verantworten – mehr dazu in:

Verbindung zur Moschee

Alle Angeklagten stehen in Verbindung mit der Grazer Taqwa-Moschee. Im Prozess im Grazer Straflandesgericht wurde immer wieder die Frage erörtert, ob der angeklagte Prediger oder andere Personen sich dafür ausgesprochen haben, dass die Moschee-Besucher nach Syrien gehen und sich dem Kampf der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) anschließen – mehr dazu in IS-Prozess mit Zeugenbefragung fortgesetzt. Das wurde bisher von allen Angeklagten abgestritten. Einige Zeugen, darunter auch Personen, die mit ihren Familien nach Syrien gegangen waren, hatten aber angegeben, dass dass sehr wohl Thema gewesen sei.

Alltag zwischen Scharia und Bomben

Nun wurden verschiedene Aussagen verlesen, darunter die eines Mädchens, das mit seinen Eltern 2014 nach Syrien gegangen ist. Wenige Monate später flüchtete die Familie wieder in die Türkei, da sich der Alltag zwischen Scharia und Bomben als wenig idyllisch erwiesen habe.

„Alle haben gesagt, dass es dort unten schön ist“, beschrieb das Mädchen die Stimmung in der Moschee. Die Frauen und Mädchen seien immer in einem abgesonderten Raum gewesen, aber als die ersten Familien nach Syrien gegangen waren, habe man sie gemeinsam verabschiedet.

Manche Familien spurlos verschwunden

Sie selbst habe niemandem erzählen dürfen, was die Familie vorhabe. „Wir sind 2014 abgereist“, schilderte die Zeugin. „Wir wollten sehen, wie es funktioniert, wenn in einem Land nur Muslime sind“, meinte sie. Bei der Abreise habe sie „Angst gehabt, dass etwas Schlimmes passieren könnte“. Das Mädchen kam ebenso wie die anderen Mitglieder dieser zweiten Syrien-Fahrt wohlbehalten zurück; von den Familien, die einige Monate vorher abgereist waren, hat sich jede Spur verloren.

Der Prozess wird am 10. März fortgesetzt: Dann wird Islamismus-Experte Guido Steinberg sein Ergänzungsgutachten vortragen, und danach könnten auch die Urteile fallen.