Straßencafe mit leeren Tischen und Stühlen
APA/EXPA/ERICH SPIESS
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Coronavirus

CoV: Österreich im Minimalbetrieb

Österreich wird mit Montag auf Minimalbetrieb heruntergefahren – die bereits in der Vorwoche festgelegten umfassenden Maßnahmen wurden in einer Sondersitzung des Nationalrats am Sonntag noch einmal massiv verschärft.

Im Kampf gegen die Coronavirus-Pandemie ist am Wochenende im Eilverfahren der gesetzliche Rahmen für jene Maßnahmen geschaffen worden, die dafür sorgen sollen, dass in Österreich das soziale Leben auf das unerlässliche Minimum beschränkt wird. Seit Mitternacht gelten etwa landesweit verschärfte Ausgangsbeschränkungen – mehr dazu in Beschränkungen in Kraft (news.ORF.at).

Bundeskanzler Kurz (ÖVP): Ausgangsbeschränkungen und Notbetrieb am Montag

Die österreichische Regierung setzt weitere drastische Schritte im Kampf gegen das Coronavirus. Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) kündigte am Sonntagmorgen im Zuge einer Sondersitzung des Nationalrats Maßnahmen an, mit denen die Bewegungsfreiheit im öffentlichen Raum weiter eingeschränkt wird.

Strafen bei Zuwiderhandeln

Es gilt demnach ab sofort ein Versammlungs- und Veranstaltungsverbot, Sport- und Spielplätze, Parks und andere öffentliche Plätze sind gesperrt, an keinem Ort dürfen sich mehr als fünf Menschen auf einmal treffen. Die Polizei kontrolliert: Bei Verstößen wird ermahnt, weggewiesen oder abgestraft, was bis zu 3.600 Euro kosten kann.

Seine Wohnung verlassen darf man nur für den Weg in die Arbeit, für dringende Besorgungen wie Lebensmittel oder um anderen Menschen zu helfen; auch Spaziergänge sind erlaubt – aber nur alleine oder mit jenen Menschen, mit denen man zusammenlebt.

Ausgangsbeschränkungen
Grafik: APA/ORF.at; Quelle: Bundeskanzleramt

Restaurants und Lokale können nur noch bis 15.00 Uhr offen bleiben, ab Dienstag gelten die kompletten Geschäftsschließungen auch für sie; die Lebensmittelversorgung soll über Supermärkte und Lieferservices gewährleistet werden. Geschäfte, die der Grundversorgung dienen, bleiben uneingeschränkt offen – Supermärkte, Apotheken, Drogerien, Bäckereien, Fleischereien, Post und Banken; auch Trafiken, Tankstellen, Putzereien, Tierfutterhandel oder Geschäfte, die medizinische Produkte, Heilbehelfe, Notfallprodukte sowie Wartungsarbeiten anbieten, dürfen aufsperren.

Schulen schließen

Die Schulschließungen wurden auf alle Schulstufen ausgeweitet: Auch Kinder bis 14 Jahren sollen nach Möglichkeit schon am Montag zuhause bleiben. Eine Betreuungsmöglichkeit wird in den Schulen aber angeboten – mehr dazu in Die Regeln für den Schulbetrieb ab Montag (news.ORF.at).

In der Steiermark ist mit Montag kein persönlicher Parteienverkehr in den Bürgerservicestellen des Landes und in den Bezirkshauptmannschaften mehr möglich, auch die Amtsgebäude der Landespolizeidirektion in Graz und Leoben bleiben großteils geschlossen – mehr dazu in Kein Parteienverkehr mehr in Landesämtern und in Eingeschränkter Parteienverkehr bei der Polizei. Zutritt gibt es nur für Personen mit einer persönlichen Ladung und bei absolut notwendigen Anträgen; Anfragen sollen in erster Linie telefonisch oder auf elektronischen erfolgen.

Neue Regeln für öffentlichen Verkehr

Der öffentliche Verkehr bleibt aufrecht, in der Steiermark gibt es vorerst keine Fahrplanänderungen. Ab sofort bleiben bei Bussen des Verkehrsverbundes aber die Vordertüren geschlossen, der Kartenverkauf beim Fahrpersonal wird ausgesetzt und alle Fahrzeuge werden verstärkt gereinigt – mehr dazu in Neue Regeln für öffentlichen Verkehr.