Die Regelung des Landes Steiermark gilt mit dem 18. März, und zwar so lange, bis die Kinderbetreuungseinrichtungen wieder gänzlich geöffnet sind. Derzeit besuchen sie ja nur Kinder, deren Eltern in systemkritischen Berufen arbeiten bzw. die aus anderen Gründen dringend die Betreuung brauchen – auch diese Eltern müssen keine Beiträge zahlen.
„Finanzielle Entlastung der Eltern“
"Die aktuelle Situation erfordert flexibles, rasches und vor allem unbürokratisches Handeln. Mit der Aussetzung der Elternbeiträge für Kinderbetreuungseinrichtungen sorgen wir für finanzielle Entlastung der Eltern″, so Bildungslandesrätin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) in einer Aussendung.
Das Land wird den Trägern den Entfall der Elternbeiträge abgelten – dazu werden die vertraglich vereinbarten Elternbeiträge für die jeweils vertraglich vereinbarte tägliche oder wöchentliche Betreuungsdauer pro Kind herangezogen.