Illustration zum Thema „Mindestsicherung“
BARBARA GINDL / APA / picturedesk.com
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Coronavirus

Sozialpaket soll Steirer in Krise entlasten

Die CoV-Krise bringt immer mehr Steirer in finanzielle Schwierigkeiten. Nach einem 53 Mio. Euro schweren Hilfspaket für die Wirtschaft wurde am Dienstag im Landtag auch ein Sozialpaket geschnürt, um die Menschen zu entlasten.

Die Arbeitslosigkeit im März stieg in der Steiermark im Vergleich zum Vorjahr um 72 Prozent – mehr dazu in CoV stürzt Land in Rekordarbeitslosigkeit (1.4.2020) –, tausende Arbeitnehmer sind in Kurzarbeit. Die CoV-Krise wird für manche zur Existenzkrise – sie sollen rasch zu Hilfe kommen.

Bescheide werden verlängert

Rund 12 Mio. Euro fließen nun in ein Wohnpaket, der Zugang zu Mindestsicherung und Wohnunterstützung wird vereinfacht, sagt Soziallandesrätin Doris Kampus (SPÖ): „Wenn ich jetzt aktuell Mindestsicherung beziehe, wenn ich Wohnunterstützung beziehe, dann werden, wenn sich nichts geändert hat, meine Bescheide automatisch bis Ende Mai verlängert. Das wird jetzt den Menschen Sicherheit bieten.“

Antragstellung wird vereinfacht

Wer Mindestsicherung neu beantragt, muss lediglich bei der Bezirkshauptmannschaft oder dem Magistrat Graz anrufen, ein Mail schreiben oder einen Brief schicken – Unterlagen dürfen nachgereicht werden. Die Wohnunterstützung kann ebenso einfach in der Sozialabteilung des Landes beantragt werden. Außerdem kann man dort eine einmalige Soforthilfe bekommen, sagt Doris Kampus: Man könne unkompliziert um Unterstützung ansuchen, wenn man etwa nicht mehr wisse, wie man die Miete bezahlen soll oder sich die Bedarfe des täglichen Lebens nicht mehr leisten könne. Dafür wurden 300.000 Euro reserviert, so Kampus.

Diverse Hilfseinrichtungen werden finanziell unterstützt

Aufgestockt werden weiters die Förderungen für die Caritas, die Volkshilfe und die VinziWerke; die Schuldnerberatung bekommt 150.000 Euro mehr und kann so die Beratungen in der CoV-Krise in Zusammenarbeit mit den Banken ausbauen.

Wer eine Landesförderung für das Eigenheim oder die Eigentumswohnung zurückzahlt, kann beim Land eine Stundung um sechs Monate beantragen; das geht auch, wenn man eine solche Stundung schon einmal bewilligt bekommen hat. Und weil mit einem Anstieg häuslicher Gewalt gerechnet wird, werden so rasch wie möglich so genannte Clearing-Wohnungen für Kinder und Frauen in den Regionen eingerichtet – zusätzlich zu den bestehenden Frauenhäusern.