Wahlkarte
APA/ROLAND SCHLAGER
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Wahl 20

Hygieneregeln für Gemeinderatswahl fixiert

Die Landesregierung hat am Donnerstag einstimmig den 28. Juni als Ersatztermin für die Gemeinderatswahlen beschlossen. Gleichzeitig wurden einige Formalitäten und die Hygiene-Regeln für den Urnengang fixiert.

Der Beschluss des neuen Wahltermins am Donnerstag war eigentlich nur noch ein Formalakt – mehr dazu in Gemeinderatswahlen für 28. Juni fixiert (8.5.2020); darüber hinaus wurden aber weitere Formalitäten beschlossen, etwa dass für den bevorstehenden, neuen Wahltermin wieder Wahlkarten ausgestellt werden.

Wahlkartenantrag ab Freitag möglich

Demnach können die Wahlkarten ab Freitag schriftlich oder mündlich beim Gemeindeamt beantragt werden – schriftliche Wahlkartenanträge sind bis 24. Juni, mündliche bis 26. Juni möglich. In weiterer Folge kann die Stimmabgabe mittels Briefwahl erfolgen, indem die verschlossene und unterschrieben Wahlkarte der Gemeindewahlbehörde per Post zugestellt oder persönlich dort abgegeben wird. Die Wahlkarte kann am 28. Juni aber auch in jedem Wahllokal der Hauptwohnsitzgemeinde innerhalb der Wahlzeiten abgegeben werden.

Schon abgegebene Stimmen behalten Gültigkeit

Die schon abgegebenen Stimmen der vorgezogenen Stimmabgabe am 13. März (33.480) und die bisher ausgestellten Wahlkarten (92.990) behalten ihre Gültigkeit – mehr dazu in GRW: Vorgezogener Wahltag trotz Coronavirus (13.3.2020). Sofern die Wahlkarte noch nicht verschlossen oder unterschrieben wurde, kann die Wählerin oder der Wähler nach Vorlage der Wahlkarte auch in jedem Wahllokal der Hauptwohnsitzgemeinde ihre oder seine Stimme abgeben. Die Auszählung der Briefwahl-Wahlkarten erfolgt noch am Ersatz-Wahltag, nach Schließung des letzten Wahllokales in der Gemeinde.

Neue Wahllokale und Wahlzeiten möglich

Durchaus möglich ist, dass sich Wahllokale oder Wahlzeiten ändern, um eine Ansteckung mit dem neuartigen Coronavirus zu verhindern – inwieweit eine solche Änderung tatsächlich erfolgt, obliegt den Gemeindewahlbehörden; die Wähler werden darüber in der üblichen amtlichen Wahlinformation informiert.

Keine Änderungen gibt es bei den Wahlberechtigten, da der ursprüngliche Wahltag am 22. März nur verschoben wurde: Bei den Gemeinderatswahlen am 28. Juni sind daher nach wie vor 804.095 Personen in der Steiermark wahlberechtigt, davon 410.024 Frauen und 394.071 Männer.

Masken, Desinfektion und Einwegkugelschreiber

Darüber hinaus hat das Büro der Landeswahlbehörde unter Einbindung des Gesundheitsministeriums, der Landessanitätsdirektion sowie des Gemeinde- und Städtebundes einen Hygiene-Leitfaden für die Gemeinde- und Sprengelwahlbehörden ausgearbeitet, um ein sicheres Wählen für alle Beteiligten zu ermöglichen.

Demnach gilt in den Wahlgebäuden grundsätzlich Maskenpflicht. Den Wahlbeisitzern wird empfohlen, den amtlichen Lichtbildausweis zur Identitätsfeststellung nicht selbst in die Hand zu nehmen, sondern der Wähler sollte ihn offen vorhalten. Direkt nach dem Urnengang soll das Wahllokal sofort wieder verlassen werden, und es wird empfohlen, einmal pro Stunde zu lüften.

Die Wahlbehörden haben außerdem dafür Sorge zu tragen, dass nur so viele Personen in das Wahllokal eingelassen werden, damit die Abstandsregel sicher eingehalten werden kann. Vor dem Eingang zum Wahllokal oder im Wahllokal soll Wählerinnen und Wählern die Möglichkeit gegeben werden, sich die Hände zu desinfizieren.

Jede wählende Person soll darüber hinaus ihr eigenes Schreibgerät in die Wahlzelle mitnehmen oder bekommt ein Einwegschreibgerät im Wahllokal bereitgestellt. Die Tisch- und Stehpultflächen in der Wahlzelle sollen in kurzen zeitlichen Abständen desinfiziert werden – mehr dazu auch in Gemeinderatswahlen: Fristen und Hygiene (11.5.2020).

NEOS schlagen „Sparsamkeits-Abkommen“ vor

NEOS Steiermark schlägt für den Gemeinderatswahlkampf übrigens ein „Sparsamkeits-Abkommen“ vor: In Zeiten der CoV-Krise soll es dafür sorgen, „die Kosten gering und transparent zu halten“. Im Abkommen sei vorgesehen, „dass die Parteien eine massive Einschränkung des Wahlkampf-Budgets vornehmen und dieses auch für die Öffentlichkeit transparent einsehbar machen. Auch eine Beschränkung von Wahl-Plakaten wird von der pinken Opposition vorgeschlagen. Darüber hinaus soll der Wahlkampf auf drei Wochen beschränkt werden, also nicht vor 8. Juni beginnen.“ NEOS-Landesgeschäftsführer Anton Tropper will die anderen Parteien in den kommenden Tagen zu dem Abkommen einladen und hofft auf deren Zustimmung.