Bisher galt in Slowenien für alle Einreisenden aus EU-Staaten eine siebentägige Pflicht zur Heimquarantäne – mehr dazu in Weitere Lockerungen an slowenischer Grenze. Künftig bekommen sie nur ein Infoblatt mit CoV-Schutzmaßnahmen. Eine weitere Voraussetzung für die Einreise ist, dass man sich in den vorangegangenen 14 Tagen nicht außerhalb der EU aufgehalten hat.
Einreisebeschränkungen nach Österreich aufrecht
Da Slowenien die Grenzen zu allen Nachbarstaaten öffnet, steht an sich auch einem Sommerurlaub an der kroatischen Adria nichts im Weg – in Kroatien selbst gelten jedoch derzeit noch andere Einreisebestimmungen: Nach Kroatien darf man nach aktuellem Stand der Dinge nur fahren, wenn man nachvollziehbare Gründe hat, wie etwa Besitz von Land oder Verwandtenbesuche.
Auch wenn man sich jetzt für einen Kurzurlaub in Piran oder Portoroz entscheidet, darf man nicht vergessen, dass in Österreich noch bis Ende Mai Einreisebeschränkungen aus den Nachbarländern gelten. Das heißt, man hat etwa einen negativen CoV-Test bei sich, der nicht älter als vier Tage sein darf – oder man muss sich nach der Einreise in Österreich in eine 14-tägige Heimquarantäne begeben.