Mann wirft Wahlkarte in die Wahlurne
ORF.at/Zita Klimek
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Wirtschaft

Betriebsratswahl bei Anton Paar gerichtlich untersagt

Die Geschäftsführung der Anton Paar GmbH hat am Montag eine einstweilige Verfügung erwirkt, die eine Abhaltung einer Betriebsratswahl am Dienstag untersagt. Schon im Vorfeld sprach die Gewerkschaft von einem „Eklat“.

Den „arbeitsrechtlichen Eklat“ löste laut Gewerkschaft Anton-Paar-Geschäftsführer Friedrich Santner mit einer Mail an die Belegschaft aus: Darin heißt es, dass er, Santner, rechtlich dazu verpflichtet sei, wegen der Covid-19-Krise die für den 19. Mai ausgeschriebene Betriebsratswahl zu verhindern.

„Keinerlei Recht“

„Weil jede Handhabe dafür fehlt, bemüht er jetzt das Coronavirus als Waffe gegen die Rechte der Arbeitnehmer“, sagte daraufhin Norbert Schunko von der Gewerkschaft. Der Vorsitzende des Wahlvorstandes und die Gewerkschaft meinen, „dass die Geschäftsführung eines Unternehmens laut Arbeitsverfassungsgesetz keinerlei Recht hat, in eine Betriebsratswahl einzugreifen, im Gegenteil verpflichtet ist, geeignete Räumlichkeiten kostenlos zur Verfügung zu stellen und für einen geordneten Ablauf zu sorgen“.

Vorgehensweise „geradezu absurd“

Aus mehreren Gründen bezeichnet Schunko die Vorgehensweise der Geschäftsführung als „geradezu absurd“: Ein Wahlvorstand sei schon gewählt und die Betriebsratswahl ordnungsgemäß ausgeschrieben; außerdem sei diese ohnehin bereits im Gange, weil die Stimmzettel für die Briefwahl fristgerecht verschickt wurden.

Weiters sei es eine „lächerliche Behauptung“, es dürften Betriebsratswahlen zum Schutz der Beschäftigten erst nach dem 31. Oktober 2020 stattfinden, wenn Geschäfte oder Gastronomie geöffnet hätten und in der Firma Anton Paar ganz normal gearbeitet werde. Zudem hätten seit Beginn der Covid-19-Krise in anderen Betrieben bereits eine ganze Reihe von Betriebsratswahlen stattgefunden.

„Wir werden dafür sorgen, dass auch die ordnungsgemäß ausgeschriebene Betriebsratswahl in der Anton Paar GmbH unter Einhaltung aller Hygienevorschriften stattfindet und damit die Rechte der Beschäftigten gewahrt werden“, sagte Schunko.

„Niemand will die Wahl verhindern“

Santner hingegen weist diese Vorwürfe entschieden zurück: Es liege eine einstweilige Verfügung des Landesgerichts für Zivilrechtssachen (als Arbeits- und Sozialgericht) vor, die die Betriebsratswahl am Dienstag verbiete. Gerade bei Abhaltung einer Betriebsratswahl in einem großen Betrieb könne nicht gewährleistet werden, „dass größere Menschenansammlungen verhindert und die erforderlichen Hygienemaßnahmen eingehalten werden“.

Laut der Geschäftsführung ist ein von der Gewerkschaft eingebrachter Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen die Geschäftsleitung der Anton Paar GmbH, es zu unterlassen, in die Wahl eines Angestelltenbetriebsrates einzugreifen, vom Gericht am Montag abgewiesen worden.

„Keinesfalls versucht das Unternehmen, die Wahl eines Betriebsrates zu verhindern“, betonte Santner. Als Geschäftsführer sei er indes dafür verantwortlich, „dass die gesetzlichen Regelungen eingehalten werden“, auch seien „alle anderen Behauptungen“ der Gewerkschaft „unrichtig“.

Gewerkschaft legt Einspruch gegen Verfügung ein

Offenbar sieht das auch das Gericht so: Die einstweilige Verfügung des Landesgerichts für Zivilrechtssagen verbietet die Wahl per einstweiligem Bescheid – dies wird nun von der Gewerkschaft bekämpft: „Wir werden gegen die einstwillige Verfügung einen Widerspruch machen“, so Schunko.

Der Leiter des Instituts für Arbeitsrecht der Uni Graz, Günther Löschnigg, gibt einer rechtlichen Anfechtung durchaus gute Chancen: „Ein oberster Grundsatz der Betriebsverfassung ist die Einrichtung eines Betriebsrates ab einer gewissen Betriebsgröße.“ Der Gesetzgeber habe nämlich mit jenem Passus, der der Entscheidung des Gerichts zugrunde liegt, bestehende Betriebsräte in der Covid-19-Krise schützen und nicht eine erstmalige Wahl in einem Unternehmen verhindern wollen.