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Wirtschaft

Anton Paar: Gewerkschaft legt Einspruch ein

Nach dem gerichtlich erwirkten Stopp der für Dienstag angesetzten erstmaligen Betriebsratswahl beim Grazer Messtechnikhersteller Anton Paar will die Gewerkschaft nun die einstweilige Verfügung des Arbeitsgerichts beeinspruchen.

„Heute findet keine Wahl statt, aber sobald es weitere Lockerungen für Betriebe gibt, wird sie stattfinden“, zeigte sich Gewerkschafter Norbert Schunko am Dienstag kämpferisch: Man wolle sicherlich nicht bis 31. Oktober 2020 warten, auch wenn das laut Schunko offenbar der Wunsch von Geschäftsführer Friedrich Santner sei. Bitter sei die nun verhinderte Wahl auch deshalb, weil man für Desinfektion und Hygiene gesorgt hätte und die Mitarbeiter ohnehin praktisch alle mit Mund-Nasen-Schutz arbeiten müssten.

Nicht der erste Versuch, einen Betriebsrat zu gründen

Als mehr als seltsam empfindet Schunko auch, dass man vor Wochen seitens der Geschäftsführung nicht für eine Briefwahl war: Es habe geheißen, dass man die Adressen der Mitarbeiter nicht zur Verfügung stellen brauche, da nun ohnehin wieder alle im Betrieb arbeiten würden, nun allerdings wurde die Wahl verhindert – mehr dazu in Betriebsratswahl bei Anton Paar gerichtlich untersagt. „Will Santner tatsächlich einer Betriebsratswahl nicht im Wege stehen, hätte er die Briefwahl ja unterstützen können“, so Schunko.

Schon mehrere Male hatte es in dem Traditionsunternehmen mit rund 1.200 Mitarbeitern, das das Herzstück des Konzerns bildet, den Versuch gegeben, einen Betriebsrat zu gründen, das war bisher aber stets gescheitert. Das sei auch mit ein Grund gewesen, warum man die Wahlausschreibung diesmal verdeckt gemacht habe: Laut Schunko haben sich 22 Mitarbeiter gemeldet, die gerne als Betriebsrat zur Verfügung stehen würden.

„Demokratiepolitisch skandalös“

„Es ist absurd und demokratiepolitisch skandalös, dass, während das ganze Land hochgefahren wird und von den Arbeitnehmern erwartet wird, ihre Arbeitsleistung für die Unternehmen zu erbringen, unter einem vorgeschobenen Verweis auf die Pandemiegefahr die Ausübung demokratischer Rechte im Betrieb verhindert wird und eine ordnungsgemäß vorbereitete Betriebsratswahl nicht stattfinden kann“, kritisierte auch die Vorsitzende der GPA-djp, Barbara Teiber, das Vorgehen der Geschäftsführung am Dienstag in einer Aussendung. „Es steht einer Geschäftsführung nicht zu, mit fadenscheinigen Argumenten in eine laufende Betriebsratswahl einzugreifen, auch nicht in Zeiten von Corona.“

Appell an Justizministerin Zadic

In vielen kommunalen Bereichen würden demnächst auch Wahlen stattfinden, wie etwa die steirischen Gemeinderatswahlen am 28. Juni – mehr dazu in Gemeinderatswahlen für 28. Juni fixiert. „Es gibt kein Verständnis für derartige Verfügungen, die Betriebsratswahlen verhindern und den Kolleginnen und Kollegen nicht zugetraut wird, die Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten.“ Teiber appellierte an Justizministerin Alma Zadic (Grüne), ein Machtwort zu sprechen und für die Umsetzung der gesetzlich vorgesehenen Mitbestimmungsrechte im Betrieb Klarheit zu schaffen.

Jurist gibt Einspruch gute Chancen

Der Leiter des Instituts für Arbeitsrecht der Uni Graz, Günther Löschnigg, gibt einer rechtlichen Anfechtung durchaus gute Chancen: „Ein oberster Grundsatz der Betriebsverfassung ist die Einrichtung eines Betriebsrates ab einer gewissen Betriebsgröße.“ Der Gesetzgeber habe nämlich mit jenem Passus, der der Entscheidung des Gerichts zugrunde liegt, bestehende Betriebsräte in der Covid-19-Krise schützen und nicht eine erstmalige Wahl in einem Unternehmen verhindern wollen.