Ein Junge springt im Freibad am Brauweg vom 3-Meter-Turm ins Wasser.
APA/dpa/Swen Pförtner
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Coronavirus

Grazer Freibäder öffnen mit Zutrittsbeschränkungen

Die Grazer Freibäder öffnen am 29. Mai und 15. Juni, müssen aber wegen der CoV-Bestimmungen mit Zugangsbeschränkungen umgehen. Tickets werden großteils online vorab vergeben. In den Hallenbädern ist nur Leistungssport möglich.

Den Auftakt macht das Margaretenbad am 29. Mai: Für dieses Freibad werden täglich 350 Karten online und 150 an den Kassen vergeben; Augartenbad, Auster, Stukitzbad und Bad Straßgang öffnen dann am 15. Juni. Im Augartenbad werden 600 Gäste pro Tag online ihr Ticket kaufen können, 200 an der Kassa, im Freibad der Auster werden online 2.000 und an den Kassen 750 Eintritte verkauft, im Stukitzbad 350 online und 150 an der Kassa. Im Straßgangerbad werden 1.500 online und 700 vor Ort erhältlich sein.

Keine Saisonkarten und kein „Ticket-Splitting“

Wegen der „besonderen Situation“ werde es heuer keinen Saisonkartenverkauf und keine Aufsplittung in Tages-, Nachmittags- und Abendkarten geben; allerdings wird unter der Woche neu das Frühschwimmerticket (8.00 bis 10.00 Uhr) angeboten. Im Vergleich zum Vorjahr seien die Preise gesenkt worden: Erwachsene bezahlen pro Tag regulär fünf Euro, Kinder (sechs bis 18 Jahre) 2,50 Euro, Saisonkartenbesitzer des Vorjahres bekommen außerdem eine Ermäßigung. Eine telefonische Reservierung von Karten wird nicht möglich sein; sollte bei den Onlineverkäufen aber noch Kapazität übrig bleiben, können kurzfristig an den Kassen die Ticketvergaben bei Bedarf erhöht werden.

Hallenbäder nur für Leistungssport

Im Bad zur Sonne sowie im Sportbecken in der Halle der Auster wird vorerst nur Leistungssport betrieben – das heißt im Fall der Auster: Bei Schlechtwetter können die Gäste des Freibades nicht wie bisher alternativ in das Becken in die Halle; sollte es allerdings nur ein kurzer Schauer sein, werde man sich unterstellen können. Schwimmkurse finden aber sehr wohl auch weiterhin in der Auster statt.

Hygiene- und Abstandsregeln gelten

Für die Gäste gelten in den Freibädern folgende Regeln: Indoor und outdoor muss ein Abstand von einem Meter eingehalten werden; das gilt auch für Umkleidekabinen, Duschen und Rutschen. Der eine Meter Abstand muss auch zwischen den Liegen eingehalten werden. Bei den Rutschen muss zusätzlich ein zeitlicher Abstand von 30 Sekunden eingehalten werden.

Händewaschen ist ebenso wichtig wie der Mund-Nasen-Schutz im Eingangsbereich, in den Umkleiden, bei den Kästchen und den sanitären Anlagen; ausgenommen vom Mund-Nasen-Schutz sind Feuchträume wie Duschen und die Schwimmbecken. Kinder und all jene Personen, denen das Tragen der Maske nicht zugemutet werden kann, sind ebenfalls ausgenommen.

Schöckl-Seilbahn und Schlossbergbahn fahren wieder an

Neben den Bädern werden auch die Bahnen der Holding wieder anfahren – die Schöckl-Seilbahn ab 30. Mai, wobei in der Gondel Maskenpflicht gilt und maximal zwei Personen des nicht gleichen Haushalts mitfahren dürfen; normal ist eine Gondel auf eine Kapazität von sechs Personen ausgelegt. Die Schloßbergbahn startet am 29. Mai, wobei man vorerst maximal 14 Personen statt bisher rund 35 Personen pro Garnitur befördern will, um die Abstände sichern zu können; auch in der Schloßbergbahn wird Maskenpflicht herrschen.