Summer Splash von Burgenländer Didi Tunkel feiert 20 Jahre
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Chronik

Geld zurück nach „Summer Splash“-Pleite

Maturanten haben nach der Insolvenz des „Summer Splash“-Veranstalters Splashline Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten Reisekosten: Aufgrund der Pauschalreiseverordnung sei für die Absicherung gesorgt, heißt es von der Arbeiterkammer (AK) Steiermark.

Betroffene sollten sich direkt an den Insolvenzabsicherer wenden und ihre Ansprüche bis 24. Juli anmelden: Das Antragsformular und weitere Informationen finden sich hier. Die AK erwartet sich bei der Abwicklung der Rückzahlungen keine Probleme: Bei österreichischen Veranstaltern, die pleitegehen, funktioniere das in der Regel sehr gut, so AK-Expertin Bettina Schrittwieser.

Mit der Pleite von Thomas Cook Deutschland sei das überhaupt nicht zu vergleichen. Für die von dieser Insolvenz betroffenen Reisenden – auch Österreicher – reicht das Geld der Insolvenzversicherung bei Weitem nicht aus, da sich in Deutschland Veranstalter nur bis maximal 110 Mio. Euro absichern müssen. Einige Verbraucherschützer halten diese Obergrenze bei der Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie für rechtswidrig.

Verbraucher gut geschützt

In Österreich sind Verbraucher aus Sicht von Konsumentenschützern durch das hiesige Pauschalreisegesetz gut geschützt. Für Maturanten, die mit „Summer Splash“ wegfahren wollten und schon dafür bezahlt haben, ist laut AK nur wichtig, die Forderungen rechtzeitig anzumelden. „Sonst kann es sein, dass Kosten anfallen.“ Zum Thema Maturareisen verzeichnete die AK schon im Vorfeld der Splashline-Insolvenz immer wieder Anrufe.

Splashline hat Ende Mai Insolvenz angemeldet. Als Grund gab das vor 25 Jahren unter dem Namen „Tu’ die Reise“ gegründete Unternehmen die coronakrisenbedingte Absage aller Großveranstaltungen seit 10. März an. Das Risiko einer zweiten CoV-Welle sei zu groß – mehr dazu in „Summer Splash“-Veranstalter insolvent (burgenland.ORF.at, 28.5.2020).