Person gibt Wahlkarte ab
APA/BARBARA GINDL
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Wahl 2020

GRW: Anfechtung der Wahl in zehn Gemeinden

Am Mittwoch um Mitternacht hat die Frist für Einsprüche nach der steirischen Gemeinderatswahl geendet. Bei der Landeswahlbehörde gingen insgesamt elf Wahlanfechtungen aus zehn Gemeinden ein. Nun ist die Behörde am Zug.

Es sind zehn Gemeinden in sechs Bezirken quer durch die Steiermark, aus denen die Wahlanfechtungen kommen: etwa aus Mürzzuschlag, Frohnleiten, Mortantsch, Wildon und Leibnitz, wo sogar zwei Einsprüche eingebracht wurden.

Unterschiedliche Gründe

Die Gründe für die Wahlanfechtungen seien unterschiedlich, so der stellvertretender Leiter der Landeswahlbehörde, Manfred Kindermann: „Die beginnen mit Zuordnungen von Stimmzetteln, wo auch die Gültigkeit der Stimmzetteln infrage gestellt wird. Wir haben Anfechtungen, wo es um die Faltung von Stimmzetteln geht. Wir haben auch Probleme aufgezeigt, die in Zusammenhang mit der Ausstellung von Wahlkarten stehen beziehungsweise die Einbeziehung von Wahlkarten betreffen. Aber wir haben auch Gründe, die konkret vorgebracht werden hinsichtlich der Zugänglichkeit zu Wahllokalen.“

Status von 2015 bleibt bis zur Entscheidung im Herbst

In der Landeswahlbehörde werden die einzelnen Einsprüche nun bearbeitet, so Kindermann. „Wir werden nunmehr die vorbereitenden Handlungen für die Erledigungen machen; insbesondere werden wir uns Teile der Wahlakten schicken lassen, werden Einvernahmen vornehmen, werden auch Stellungnahmen einholen und werden eben versuchen, in den nächsten Wochen ein objektives Bild dieser Rechtsmittel zu bilden, und entsprechende Entscheidungen vorbereiten.“

In einer Sitzung der Wahlbehörde im September sollen dann die Entscheidungen fallen – diese können von der Abweisung bis zur Neuwahl ausfallen. In den zehn betroffenen Gemeinden kann nun übrigens kein neuer Gemeinderat gebildet werden, deshalb bleiben die Gemeinderäte, die 2015 gewählt wurden, bis zur Entscheidung über die Wahlanfechtung im Amt.