Homeoffice
APA/BARBARA GINDL
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Coronavirus

Homeoffice: Rechtliche Nachschärfung nötig

Die CoV-Krise hat die Arbeitswelt nachhaltig verändert: Das Homeoffice wurde zur etablierten Arbeitsweise. Unschärfe gibt es aber noch hinsichtlich der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Steirische Gewerkschafter fordern Nachschärfungen.

Mehr als 150.000 Steirerinnen und Steirer haben in Spitzenzeiten von daheim aus gearbeitet. 82 Prozent der Unternehmen rechnen laut einer aktuellen Studie, an der auch die Uni Graz beteiligt war, damit, dass Homeoffice auch nach Covid-19 vermehrt in Anspruch genommen wird – mehr dazu in Popularität von Homeoffice stark gestiegen (news.orf.at).

Arbeitsunfälle im Homeoffice nur bis Jahresende geregelt

Seit 11. März gelten Unfälle, die im Homeoffice passieren, per Notverordnung als Arbeitsunfälle – doch mit Ende des Jahres läuft diese Regelung aus. Laut steirischen Christgewerkschaftern führe das bereits zu einer großen Verunsicherung unter Arbeitnehmern.

Peter Amreich von der Fraktion Christlicher Gewerkschafter fordert daher eine dauerhafte Unfallversicherung für zu Hause: „Es schaut ja auch so aus, dass diese Krise noch länger anhalten wird, damit geht einher, dass das mobile Arbeiten sicher bleiben und auch ausgebaut wird und dass nach dem 31. Dezember ein Versicherungsschutz da ist.“

Rechtlicher Graubereich

Alle Arbeitsunfälle, die im örtlichen, zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit der Beschäftigung passieren, müssen versichert sein, wobei es sich ohnehin um einen rechtlichen Graubereich handle, sagt Amreich: „Wenn ich jetzt zum Beispiel in der Mittagspause auf den Kirschbaum steige und herunterfalle, wird das nicht gedeckt sein. Aber im Zuge meiner Tätigkeit – wenn ich sage, ich gehe mir ein Getränk holen und dabei stürze – wird es im Zuge der Arbeit und bei der Versicherung erklärbar sein.“

Wird ein Unfall in der Arbeitszeit als Arbeitsunfall anerkannt, kann der Arbeitnehmer jedenfalls höhere Ansprüche geltend machen als bei einem Freizeitunfall – etwa einen längeren Krankengeldanspruch.

Klarheit auch bei Arbeitszeit gefordert

Klar geregelt werden müsse daher auch die Arbeitszeit im Homeoffice: Die Christgewerkschaft fordert daher eine verpflichtende Betriebsvereinbarung für Arbeitnehmer, die Homeoffice in Anspruch nehmen. Diese Forderung wird auch vonseiten der steirischen Arbeiterkammer unterstützt, die bisher Förderungen für 900 Telearbeitsplätze zugesagt hat und hier eine deutlich vermehrte Nachfrage beobachtet.