Familie wirft Schatten auf eine Wiese
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Politik

Begutachtung für Sozialunterstützungsgesetz

Mit Verspätung macht sich das Land Steiermark an die Umsetzung des neuen Sozialunterstützungsgesetzes als Nachfolgeregelung der bedarfsorientierten Mindestsicherung. Das Land will den Bundesvorgaben „einige Giftzähne ziehen“.

Das neue Gesetz ist die Nachfolgeregelung der bedarfsorientierten Mindestsicherung und ist im Wesentlichen vom Bund vorgegeben. Der Entwurf für das neue Gesetz geht am Mittwoch in Begutachtung.

Das neue steirische Sozialunterstützungsgesetz soll im Herbst im Landtag behandelt werden und Anfang 2021 in Kraft treten.

Entscheidung abgewartet

Lange war die Mindestsicherung durch unterschiedliche Landesgesetze geregelt, bis die Bundesregierung noch unter Schwarz-Blau ein harmonisiertes Modell ausgearbeitet hat. Während Oberösterreich und Niederösterreich die Bundesvorgaben bereits umgesetzt hat, hat die Steiermark noch die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes abgewartet. Und das sei gut gewesen, sagte Soziallandesrätin Doris Kampus (SPÖ), denn dadurch sei bereits die geplante Verknüpfung mit Sprachkenntnissen gekippt worden.

„Geglückt, dass wir bei den Kindern nicht kürzen“

In den Verhandlungen mit dem Koalitionspartner ÖVP hätten einige weitere Giftzähne gezogen werden können, sagt Kampus. Man habe vom Bund festgelegte Kann-Bestimmungen bestmöglich genützt, zum Beispiel was Kinder betrifft, so Kampus: „Da ist es geglückt, dass wir bei den Kindern nicht kürzen. Das Bundesgesetz hätte eine deutliche Kürzung vorgesehen. Ober- und Niederösterreich haben das so vollzogen, wir bleiben aber bei den Kindern gleich in der Steiermark, und das ist mir unglaublich wichtig, dass wir nicht zu Kinderarbeit führen.“

Neu eingeführt werden soll eine verpflichtende Sozialberatung, die beim Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt helfen soll. Gewinnen sollen Alleinerzieherinnen, für die Zuschläge vorgesehen sind, so Kampus, „und zwar sind das zwölf Prozent zusätzlich für das erste Kind, neun für das zweite, sechs für das dritte und vier Prozent für das vierte Kind“.

Kampus: Es wird zu Einschnitten kommen

Als größte Wermutstropfen bezeichnet Kampus die vom Bund verordneten neuen Deckelungen bei den sogenannten Bedarfsgemeinschaften – „Da wird es zu Einschnitten für die Menschen kommen“, so die Landesrätin – und die Frage der Wohnunterstützung, die nach den Bundesvorgaben nicht mehr parallel zur neuen Sozialhilfe gewährt werden darf.

Rund 80 Millionen Euro haben Land und Gemeinden bislang jährlich für die Mindestsicherung ausgegeben. Weniger wird es trotz der Kürzungen aber nicht werden, 2weil wir jetzt schon eine deutlich Zahl an Beziehern und Bezieherinnen wegen Corona haben", begründete Kampus.

KPÖ kritisiert Kürzungspolitik

Die steirische KPÖ kritisiert das neue Gesetz scharf und verurteilt die Fortsetzung der Kürzungspolitik: „Die Mindestsicherung wurde seit ihrer Einführung zweimal radikal gekürzt: Zuerst durch die Streichung von zwei vollen Monatsbezügen, dann durch die Kürzung der Wohnbeihilfe. Ich hoffe, dass die Begutachtungszeit genutzt wird, um eine Lösung für die Wohnunterstützung zu finden", so KPÖ-Klubobfrau Claudia Klimt-Weithaler.

Laut KPÖ würde tausenden Menschen in der Steiermark die Wohnunterstützung künftig wegbrechen. Damit sei das neue Sozialgesetz „ein weiterer Schritt in Richtung Hartz IV“.

FPÖ: Gesetz „prolongiert soziale Hängematte“

In eine völlig andere Richtung geht die Kritik der FPÖ. Das neue Gesetz schütte „weiterhin das Füllhorn über zumeist ausländische Mindestsicherungsbezieher“ aus, während kinderreiche Großfamilien und Asylberechtigte „großzügig alimentiert“ würden. Lediglich die Erhöhung der Leistung für Alleinerziehende sei positiv zu sehen, so FPÖ-Sozialsprecher Marco Triller.