Landesgericht Graz
ORF.at/Roland Winkler
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Gericht

„Staatsverweigerer“ wollte ausbrechen: Haft

Einer der führenden Vertreter des „Staatenbundes Österreich“ ist am Dienstag erneut vor Gericht gestanden. Der Ex-Gendarm soll einen Gefängnisausbruch mit Geiselnahme geplant haben. Das Urteil: Zwölf Jahre Haft und Einweisung.

Die Anklage lautete auf Anstiftung zur erpresserischen Entführung, außerdem gab es einen Antrag auf Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Der Staatsanwalt führte am Dienstag aus, dass der Beschuldigte „die Nummer zwei bei einer staatsfeindlichen Verbindung“ sei: „Er stellt sich selbst immer als Rächer der Entrechteten, als Heilsbringer dar“, beschrieb der Ankläger, „tatsächlich wollten die ‚Staatsverweigerer‘ Selbstjustiz üben.“

Zwei Mithäftlinge angestiftet

Der 73-Jährige hatte in der Haft beim Hofgang zwei Tschetschenen kennengelernt, die er laut Staatsanwalt für seine Zwecke einspannen wollte: „Ihm war klar, alleine schafft er den Ausbruch nicht.“ Also soll er die beiden Mithäftlinge angestiftet haben, ihre Buttermesser spitz zuzufeilen, damit sie als Waffe benutzt werden könnten; Justizwachebeamte sollten als Geisel genommen und die Freilassung – auch der „Präsidentin“ – erpresst werden, so der Ankläger. Die Tschetschenen stimmten zum Schein zu, meldeten den Mann aber umgehend – ihnen wurde geraten, weiter auf den Plan einzugehen, um an mehr Informationen zu kommen.

Angeklagter leugnete

Der Angeklagte bezeichnete die Anschuldigungen alle als falsch. Die Idee sei von den Mithäftlingen gekommen, er wollte damit nichts zu tun haben. Einer habe ihm auch ein Handy aufdrängen wollen, „aber das brauche ich nicht“. Bei der Befragung kam es immer wieder zu Unterbrechungen, weil der 73-Jährige abwechselnd die Vorsitzende, den Staatsanwalt und den beisitzenden Richter ablehnte.

Als Zeuge wurde zunächst einer der beiden Tschetschenen, der mittlerweile aus der Haft entlassen wurde, gehört: Er beschrieb, dass der Angeklagte von einer Frau gesprochen habe, die ebenfalls befreit werden müsse – es handelte sich um die „Staatsverweigerer-Präsidentin“. „Wie sollte der von ihr wissen?“, meinte der Ankläger und sah das als Indiz, dass die Vorwürfe zutrafen.

Soll auch Staatsanwalt bedroht haben

Dem Ex-Gendarm wurden auch „Gewaltfantasien“ vorgeworfen: Er soll Drohungen betreffend den Staatsanwalt und seiner Familie geäußert haben, außerdem kündigte er an, bei Übernahme des Staates durch ihn und seine Sympathisanten würden die Justizwachebeamten „in ein Konzentrationslager kommen“.

Der Zeuge hatte offenbar alles sehr ernst genommen, denn er gab an, er habe Angst vor dem Angeklagten und seinen Gesinnungsgenossen – daher wollte er auf keinen Fall, dass seine Personalien verlesen werden.

Einweisung in Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher

Der 73-Jährige wurde von den Geschworenen schlussendlich schuldig gesprochen und zu zwölf Jahren Haft verurteilt, außerdem wurde die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verfügt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.