Wirtschaft

AK befürchtet Verschlechterung für Lehrlinge

Die Arbeiterkammer Steiermark befürchtet für die Lehrlinge eine Verschlechterung am Lehrstellenmarkt durch die Coronavirus-Pandemie. Die AK geht von einem kräftigen Anstieg an Lehrstellensuchenden im Herbst aus.

Die AK widerspricht damit der Wirtschaftskammer. Die Wirtschaftskammer geht zwar von weniger verfügbaren Lehrstellen, aber auch von weniger Lehrstellensuchenden aus, weil viele im Schulsystem verbleiben würden. Mehr dazu in Genügend Lehrstellen trotz CoV-Krise.

Lehrstelle für Jugendliche erst im Herbst ein Thema

Während die Wirtschaftskammer die Lücke zwischen verfügbaren offenen Lehrstellen und Lehrstellensuchenden geringer als befürchtet interpretiert, sieht die Arbeiterkammer besorgt in den Herbst. Derzeit kommen laut Arbeitsmarktservice auf etwa 1.000 offene Lehrstellen rund 1.200 Lehrstellensuchende. Barbara Huber, bei der Arbeiterkammer für Lehrlinge zuständig, rechnet im Herbst sehr wohl noch mit einem kräftigen Anstieg an Lehrstellensuchenden: „Weil wir davon ausgehen, dass die jungen Menschen im Sommer ihre Ferien genießen und sich erst im Herbst auf eine Lehrstelle konzentrieren.“

Beschwerden in Beratungsstelle häufen sich

Lehrlingsoffensiven wie den Lehrlingsbonus des Bundes begrüßt die Arbeiterkammer, damit mehr Betriebe trotz Krise Lehrlinge aufnehmen. Huber hofft, dass sich auch die Arbeitsbedingungen für Lehrlinge bald wieder verbessern, die Beschwerden in der Lehrlingsberatungsstelle hätten stark zugenommen: „Sei es, dass das Entgelt nicht passt von der Höhe her oder gar nicht überwiesen wird, wenn schikanöse Behandlungsweisen stattfinden. Ganz wichtig ist auch, dass gemäß dem Berufsbild ausgebildet wird, heißt, Lehrlinge dürften keine berufsfremden Tätigkeiten im Betrieb absolvieren.“

Problematisch sieht die AK-Expertin, dass manche Betriebe Lehrlinge zur einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses geradezu drängen, dies sei auch bereits nach drei Monaten Probezeit möglich: "Es kann natürlich kommen, wir sind gespannt auf den Herbst, aber natürlich kommt es immer wieder vor, dass Betriebe sagen, ‚bitte lieber Lehrling unterschreibe mir die einvernehmliche Auflösung. Es ist besser, wenn wir uns trennen‘, dem muss der Lehrling nicht nachkommen.

„Der Wille des Arbeitgebers zu einer einvernehmlichen Auflösung muss nicht akzeptiert werden, man kann natürlich weiter im Betrieb verbleiben.“ Um zu seinen Rechten zu kommen, sollte aber unbedingt die Arbeiterkammer kontaktiert werden, sagt Barbara Huber, die Lehrlinge unterstützt, um an ihr Recht zu kommen.