Max Zirngast
APA/AFP/IPEK YUKSEK
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Chronik

Gericht gab Zirngasts Beschwerde recht

Das Oberlandesgericht Graz hat der Beschwerde von Max Zirngast gegen die Art und Weise der Ermittlungen in Österreich gegen ihn recht gegeben. Das Gericht stellte fest, dass der im September 2019 in der Türkei freigesprochene österreichische Student, freie Journalist und Aktivist in seinen Verfahrensrechten verletzt worden sei.

Zirngast hatte sich durch österreichische Ermittlungen in seinen Rechten verletzt gesehen. Die Staatsanwaltschaft Graz habe die Informationspflichten gegenüber Zirngast nach Ansicht des Oberlandesgerichts nicht eingehalten, erläuterte Sprecherin Elisabeth Dieber am Freitag. Zuvor hatte bereits der „Standard“ über den Entscheid berichtet. Ende letztes Jahr wurde bekannt, dass mehrere österreichische Justizbehörden gegen Zirngast ermittelten – mehr dazu in Justiz ermittelte gegen Zirngast (11.12.2019).

Keine Möglichkeit zur Äußerung

Zirngast sei nicht über das gegen ihn in Österreich laufende Verfahren informiert worden und habe damit auch keine Chance erhalten, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Zudem hatte die Staatsanwaltschaft gegenüber den türkischen Behörden einen auch in Österreich bestehenden Verdacht gegen Zirngast wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation behauptet, obwohl solche Ermittlungsergebnisse gar nicht vorlagen, so das Gericht laut „Standard“.

Die Staatsanwaltschaft Graz hatte zuvor auf die Vorwürfe des Aktivisten damit argumentiert, dass das österreichische Gesetz vorschreibt, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten, sobald ein Österreicher im Ausland unter Verdacht steht, ein Verbrechen begangen zu haben.

„Handfester Skandal“

Im September 2018 war der damals 29-jährige Steirer Zirngast gemeinsam mit mehreren türkischen Mitstreitern in der Türkei wegen Verdachts auf Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation festgenommen und vor Gericht gestellt worden. Am 11. September 2019 erfolgte der überraschende Freispruch aller Beteiligten vor einem Gericht in Ankara – mehr dazu in Max Zirngast freigesprochen (10.9.2019). Zwei Wochen später kehrte Zirngast nach Österreich zurück.

Nach eigenen Angaben erfuhr er erst nach seiner Rückkehr aus der Türkei, dass auch in Österreich gegen ihn Ermittlungen gelaufen waren. Zirngasts Unterstützerkomitee „#freemaxzirngast“ sprach daraufhin von einem „handfesten Skandal“. Die Ermittlungen wurden nach dem Freispruch eingestellt.