Synagoge Graz
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Chronik

Nach Synagogen-Mahnwache droht Anzeige

Unmittelbar nach der Attacke auf den Präsidenten der Jüdischen Gemeinde Graz wurde spontan eine Mahnwache abgehalten. Nun droht dem Organisator eine Anzeige, weil er die Versammlung nicht angemeldet hatte.

Der grüne Politiker Tristan Ammerer – er ist auch Bezirksvorsteher im Grazer Bezirk Gries – hatte unmittelbar nach dem Angriff auf den Präsidenten der Jüdischen Gemeinde, Elie Rosen, zu einer Mahnwache vor der Synagoge aufgerufen – mehr dazu auch in Angriff auf Jüdische Gemeinde: „Null Toleranz“ (23.8.2020).

Mahnwache war laut Anzeige nicht angemeldet

Die Mahnwache sollte mögliche weitere Angriffe auf die Jüdische Gemeinde verhindern. Der Aufruf dazu erfolgte spontan über das Internet, rund 30 Personen beteiligten sich daran.

Nun wurde Ammerer unter Androhung einer Anzeige von der Polizei kontaktiert. In einem Mail wird ihm vorgeworfen, gegen das Versammlungsgesetz verstoßen zu haben, weil er als Versammlungsleiter die Mahnwache nicht rechtzeitig angemeldet habe. Aber auch gegen die CoV-Schutzmaßnahmen soll verstoßen worden sein, weil bei der Mahnwache Abstände nicht eingehalten wurden und kein Mund-Nasen-Schutz getragen wurde. Noch bis Mittwoch kann Ammerer zu diesen Vorwürfen Stellung nehmen.

„Spontane Versammlung rechtlich gedeckt“

Ammerer kann die Vorwürfe allerdings nicht nachvollziehen und sieht sich im Recht: „Es war eine spontane Versammlung, der Angriff auf Elie Rosen war gerade einmal drei Stunden vorher. Und so eine spontane Versammlung ist im Versammlungsrecht gedeckt. Die Schutzmaßnahmen wurden auch eingehalten. Es hat geschüttet an diesem Abend, wir waren alle mit Regenschirmen dort, das alleine hat für Abstände gesorgt.“

Polizei hält Anzeige für rechtmäßig

Die Polizei dagegen beharrte in einer Aussendung am Dienstag darauf, dass die Versammlung nicht angemeldet gewesen sei und die handelnden Beamten daher gesetzlich dazu verpflichtet seien, eine Anzeige zu erstatten. Nun liege es in der Hand der Verwaltungsbehörde, über die weiteren Konsequenzen zu entscheiden. Wörtlich heißt es dazu in der Aussendung der Polizei: „Aufgrund der Sensibilität kann nach einer derartigen Anzeige auch mit einer Abmahnung das Auslangen gefunden werden.“

Ammerer vermutet „Retourkutsche“

Ammerer hegt allerdings einen ganz anderen Verdacht, warum ihm die Polizeiinspektion Karlauerstraße mit einer Anzeige droht: „Ich hab mit der Polizeiinspektion zurzeit einen Wickel, weil es dort einen Rechtsextremismusskandal gibt und ich den offen angesprochen habe und personelle Konsequenzen fordere. Jetzt will ich der Polizei nicht nachsagen, dass das eine Retourkutsche ist, aber es fühlt sich so an.“

Seitens der Polizei wird nicht dementiert, dass gegen einige Beamte gerichtliche Verfahren wegen Wiederbetätigung geführt werden, sehr wohl wird ausdrücklich festgehalten, „dass die betreffenden Beschuldigten nicht von dieser Dienststelle stammen“.

„Werde Strafbescheid beeinspruchen“

Ammerer will nun warten, bis ihm die Anzeige per Post übermittelt wird, und dann dagegen vorgehen: „Dann wird mir wahrscheinlich ein Strafbescheid zugestellt werden, und den werde ich beeinspruchen – wenn nötig bis zum Landesverwaltungsgericht oder noch höher.“