Nasen- und Mundschutzmasken
APA/BARBARA GINDL
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Coronavirus

Arzt befreit via Facebook von Maske

Menschen mit chronischen Atemwegserkrankungen können mit Hilfe eines „Maskenbefreiungsattests“ von der Maskenpflicht entbunden werden. Ein Arzt aus Bad Aussee bietet solche Atteste über Facebook an – ohne Untersuchung. Die Ärztekammer ermittelt.

„Wehrt euch gegen den Masken-Wahnsinn, fürchtet euch nicht vor Fake-Corona“, schreibt Peer Eifler, Allgemeinmediziner aus Bad Aussee, auf seiner Facebook-Seite. Und weiter: „Sie möchten ein Attest gegen den Masken-Wahnsinn? Gerne bei mir!“ Darunter findet man dann noch Hunderte Kommentare von Interessenten, allesamt über Schweißausbrüche und Angst vor der Maske klagend.

„Das ist böse“

In der Praxis vorbeikommen müsse man für das Attest nicht, sagt Eifler gegenüber Ö1: „Das bekommt jeder, weil es ja vollkommen sinnlos ist. Weil es geht nicht darum, dass ich Kranke vor noch mehr Krankheit schütze, sondern Gesunden helfe, gesund zu bleiben, und um sie genau vor psychischer Traumatisierung zu schützen.“

Mehrere hundert Atteste stellt Peer Eifler nach eigenen Angaben pro Woche aus. Schon um zehn Euro kann man das Schreiben bekommen. Angst oder Panik vor der Maske reicht für ihn aus, um ein Attest auszustellen: „Diese Maske ist psychisch extrem traumatisierend, gesundheitsschädlich. Das, was hier passiert, ist ein Verbrechen, das ist böse“, so Eifler.

Ärztekammer: „Das geht gar nicht“

Der Ärztekammer ist der Fall bekannt – Edgar Wutscher, Obmann der Bundessektion Allgemeinmedizin, sagt: „Dass er Gefälligkeitsatteste ausstellt, ohne den Patienten zu untersuchen, das geht gar nicht. Ärzte, die sich völlig gegen die wissenschaftlichen Erkenntnisse stellen, werden von der Ärztekammer angezeigt, das ist ja gesundheitsgefährdend.“

Gegen den Arzt laufen zwei Verfahren – zum einen eines vor dem Ehrenrat der Österreichischen Ärztekammer und zum anderen ein Disziplinarverfahren der Ärztekammer Steiermark. Wie lange solche Verfahren dauern, lasse sich nicht abschätzen, da dies auch von der „Mitarbeit der Beteiligten“ abhänge, so ein Sprecher der steirischen Ärztekammer. Die Verfahren seien mit Sommerbeginn eingeleitet worden, als man von den Aktivitäten des Arztes erfahren habe.

Auch in Niederösterreich prüft die Ärztekammer Vorwürfe gegen zwei Mitglieder, die ungerechtfertigte Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht ausgestellt haben sollen. Wie viele praktizierende Ärzte in Österreich solche „Scheinatteste“ ausstellen, ist aber nicht bekannt, man wisse nur von „einigen wenigen Fällen“, heißt es. Edgar Wutscher habe noch nie ein Maskenbefreiungsattest ausgestellt, wie er sagt, und auch bei seinen Kolleginnen und Kollegen sei die Nachfrage gering.

Panik vor der Maske „kaum nachweisbar“

Ein Attest würde er jedenfalls bei chronischen Atemwegserkrankungen sowie Asthma und COPD ausstellen, hingegen seien Panik vor der Maske und Angstzustände kaum nachweisbar: „Da kann ich auch nicht einen objektiven Befund erstellen, da würde ich keines schreiben“, so Wutscher. Der Patient müsse noch in der Praxis klinisch untersucht werden. Gebe es noch immer Bedenken, ob ein Maskenbefreiungsattest vonnöten ist, werde eine fachärztliche Untersuchung angeordnet, etwa durch einen Lungenarzt.