Die Angeklagten am Montag, 6. Juli 2020, vor Beginn des Prozesses wegen SMS mit rechtsradikalem Inhalt am Grazer Landesgericht.
APA/KARIN ZEHETLEITNER
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Chronik

Polizist wegen Nazi-Äußerungen verurteilt

Ein Grazer Polizist ist am Mittwoch von einem Geschworenensenat zu 15 Monaten bedingter Haft und einer unbedingten Geldstrafe in der Höhe von 1.260 Euro verurteilt worden. Er soll wiederholt rassistische, homophobe und frauenfeindliche Äußerungen getätigt haben.

In Graz wurde am Montag ein Prozess gegen einen Polizisten und eine Polizistin wegen diverser Nazi-Äußerungen fortgesetzt und abgeschlossen. Bei der ersten Verhandlung sprach der Polizist von „ein paar dummen Witzen“ und von Mobbing durch die zweitangeklagte Kollegin. Er wurde zu einer Geldstrafe verurteilt, seine mitangeklagte Kollegin wurde freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Angeklagte waren Kollegen

Die beiden Beschuldigten waren in der Polizeiinspektion Kollegen. Einige der inkriminierten Äußerungen sollen im Aufenthaltsraum gefallen sein – der Beamte soll laut Anklage mehrfach rechtsextreme, homophobe und frauenfeindliche Äußerungen getätigt haben. Zudem wurden laut Staatsanwalt bei einer Hausdurchsuchung beim angeklagten Polizisten „Indizien für seine Faszination für Adolf Hitler gefunden“.

„Ein paar dumme Witze“

Das seien alles nur „ein paar dumme Witze“ gewesen, meinte der Angeklagte, „es war sarkastisch gemeint“; im Übrigen hätten sich die Zweitangeklagte und die Hauptzeugin zusammengetan, „um mich aus der Dienststelle hinauszumobben“. Die Zeugin, die die Aussagen im Aufenthaltsraum gehört haben will, soll laut Verteidiger „grundsätzliche Probleme“ mit dem Angeklagten gehabt haben. Sie wurde ein zweites Mal gehört und bestätigte ihre Angaben – mehr dazu in Prozess um Nazi-Äußerungen vertagt (6.7.2020).

Mit Hitler-Bild „für gute Stimmung sorgen“

Die Polizistin muss sich nur für zwei Handy-Nachrichten verantworten: Sie hatte zum Beispiel ein Bild des lachenden Adolf Hitler verschickt – damit wollte sie nur „für gute Stimmung sorgen“, rechtfertigte sie sich.

Der Sachverständige hatte am Handy der Zeugin auch Gedächtnisprotokolle zu den Vorfällen gefunden, außerdem hatte sie ein Gespräch mit ihrem Vorgesetzten aufgenommen, in dem sie ihm von den Vorfällen berichtete. „Warum nehmen Sie ein Gespräch mit ihrem Vorgesetzten auf?“, wollte der Verteidiger wissen. „Ich bin schon einmal sexuell belästigt worden“, rechtfertigte sich die Frau, das sei allerdings auf einer anderen Dienststelle gewesen.

Auch zwei entlastende Zeugen gehört

Als Hauptzeugin wurde eine Polizistin gehört, die einige Notizen über den Kollegen verfasst hatte, allerdings zum Teil Monate später. Die Zeugin soll laut Verteidiger „grundsätzliche Probleme“ mit dem Angeklagten gehabt haben. Sie wurde ein zweites Mal gehört und bestätigte ihre Angaben. Eine andere Polizistin und ihr Kollege entlasteten den Angeklagten in jeder Hinsicht, sie wollen nie einschlägige Bemerkungen gehört oder Nachrichten bekommen haben.

Ankläger war deutlich

Der Staatsanwalt ortete bei dem Erstangeklagten eine „rassistische und frauenfeindliche Einstellung“, und der Kollegin sei das offenbar auch bekannt gewesen: „Sie hat gewusst, dass er ein Nazi ist und hat ihm deswegen die Bilder geschickt“, formulierte es der Ankläger in aller Deutlichkeit. Erschwerend komme hinzu, dass „wir hier zwei Polizeibeamte haben, die ganz genau wissen, was das Verbotsgesetz ist“. Die Äußerungen seien nicht lustig, sondern „geschmacklos und widerwärtig“ gewesen.

Verteidiger ortete „Tendenziöse“ Ermittlungen

Der Verteidiger des Polizisten befand, dass gegen seinen Mandanten „tendenziös“ ermittelt worden war. „Seine Gesinnung steht hier überhaupt nicht zur Diskussion, es geht nur darum, ob er sich propagandistisch engagiert hat oder nicht“, betonte der Anwalt.

Die Geschworenen sprachen den Polizisten schuldig, die Strafe fiel mit 15 Monaten bedingt und einer unbedingten Geldstrafe in der Höhe von 1.260 Euro allerdings eher mild aus. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.