Gericht Leoben
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Chronik

Fahrlässige Tötung: Spitalsärztin verurteilt

Eine Ärztin des LKH Hochsteiermark ist am Donnerstag in Leoben zu einer Geldstrafe und vier Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Sie soll eine 18-Jährige trotz einer Zyste im Gehirn nach Hause geschickt haben, wo sie einen Tag später starb.

Die tragische Geschichte ereignete sich im Oktober des Vorjahres: Bei einem stationären Aufenthalt in der Neurologischen Abteilung des LKH Hochsteiermark wurde bei einer 18-Jährigen eine gutartige Kolloidzyste im Gehirn diagnostiziert. Nach einer Woche wurde die junge Frau aus der stationären Behandlung entlassen – am Abend desselben Tages bekam sie aber starke Kopfschmerzen, verbunden mit Übelkeit, und sie musste erbrechen.

Gefahr nicht erkannt: „Migräneattacke“

Sie begab sich erneut in die Neuroambulanz im LKH Hochsteiermark in Bruck/Mur. Die angeklagte Ärztin hatte damals Dienst und erkannte keine Gefahr, sondern diagnostizierte eine Migräneattacke. Sie schickte die Patientin samt Medikamenten und Verhaltensregeln wieder nach Hause. In der Nacht von 24. auf 25. Oktober starb die 18-Jährige dann allerdings. Laut Obduktionsbericht an einer Gehirnschwellung. Die Staatsanwaltschaft warf der Angeklagten vor, sie hätte die Patientin aufgrund der zuvor diagnostizierten Kolloidzyste stationär aufnehmen und überwachen müssen. Dann wäre auch der lebensbedrohliche Zustand erkannt worden.

Ärztin nicht geständig

Die Ärztin war am Donnerstag bei Gericht nicht geständig. Nach einem mündlichen Gutachten während der Verhandlung am Landesgericht Leoben wurde die Angeklagte von Richter Roman Weiß aber wegen fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen. Sie soll nun 14.400 Euro Strafe bezahlen. Die Haft wurde ihr für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Die Beschuldigte kündigte sofort Berufung an. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.