Frau wirft Kuvert in Wahlurne
APA/Barbara Gindl
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Wahl 20

GRW: Fünf Gemeinde wählen erneut

Am Montag wird über die Einsprüche gegen die Gemeinderatswahl-Ergebnisse in zehn Kommunen entschieden – und laut Medienberichten dürfte es zumindest in fünf Gemeinden einen neuen Urnengang geben.

Die Landeswahlbehörde prüfte insgesamt zehn Anfechtungen: St. Peter am Ottersbach und Kirchbach-Zerlach (Bezirk Südoststeiermark), Leibnitz, St. Andrä-Höch und Wildon (Bezirk Leibnitz), Mürzzuschlag und Breitenau am Hochlantsch (Bruck-Mürzzuschlag), Frohnleiten (Graz-Umgebung), Ilz (Bezirk Hartberg-Fürstenfeld) und Mortantsch im Bezirk Weiz – mehr dazu in GRW: Anfechtung der Wahl in zehn Gemeinden (16.7.2020).

Auch Leibnitz unter den „Neuwahlkandidaten“

Laut Berichten von „Kleine Zeitung“ und „Kronen Zeitung“ dürfte in fünf Gemeinden neu gewählt werden: in Leibnitz, Wildon, Mortantsch, St. Andrä-Höch und Ilz. Laut dem Bericht der „Krone“ sollen dafür vor allem Ungenauigkeiten bei der Briefwahl ausschlaggebend sein.

In Mürzzuschlag wurde ein Sprengelresultat zwei Mal ins Wahlprotokoll eingetragen. Die Korrektur würde die Grünen ein Mandat kosten, der SPÖ die Absolute bescheren. Ob auch hier neu gewählt wird, ist noch unklar.

Regierung legt einheitlichen Termin fest

Nach einer CoV-bedingten Verschiebung fanden die Gemeinderatswahlen am 28. Juni statt. Sollte nun tatsächlich in mehreren Gemeinden ein neuerlicher Urnengang stattfinden müssen, wird die Landesregierung einen einheitlichen Termin festlegen.