Spielfiguren, die den Auschluss aus einer Gruppe zeigen
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Soziales

Gleichbehandlung: Auch Junge erreichen

20 Jahre gibt es die Gleichbehandlungsanwaltschaft nun in der Steiermark. Rund 8.000 Menschen wandten sich bisher an sie. Zukünftig sollen vor allem mehr junge Menschen erreicht werden, ein Schwerpunkt gilt auch dem Thema Stellenausschreibungen.

Die Gleichbehandlungsanwaltschaft ist eine staatliche Einrichtung, die Menschen unterstützt, die sich im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes diskriminiert fühlen, sagt Elke Lujansky-Lammer – sie ist seit Beginn an die Leiterin der Regionalstelle Steiermark: „Das Gleichbehandlungsgesetz verbietet unsachliche, ungerechtfertigte Unterscheidungen, Benachteiligungen auf Grund des Geschlechts, des Alters, ethnische Zugehörigkeit, Religion oder Weltanschauung und sexuelle Orientierung.“

„Herausforderung, dass wir auch Jüngere erreichen“

Seit genau 20 Jahren ist die Gleichbehandlungsanwaltschaft auch in der Steiermark ansässig. Seither suchen dort jedes Jahr bis zu 400 Menschen Hilfe. „Wir haben alle Altersschichten, wobei ich sage, tendentiell eher ab 20 oder 25. Also wir haben kaum Jugendliche. Das ist unsere Herausforderung, dass wir auch diese Zielgruppe, Jüngere, erreichen wollen. Und das zeigt, dass Beratungseinrichtungen vor Ort oder in einer Region einfach wichtig sind“, so Lujansky-Lammer.

Von Mobbing bis Stellenausschreibung

Diskriminierungen, die passieren, sind vielfältig und reichen von sexueller Belästigung bis hin zu Mobbing am Arbeitsplatz aufgrund von Homosexualität. „Nach wie vor haben Betriebe ganz klare Vorstellungen, ob Männer oder Frauen für einen Job gesucht werden, nicht so sehr geht es um die Qualifikation. Wir haben aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit immer wieder Belästigungen, dass Menschen einfach beschimpft werden. Das hat sich auch zum Teil in der CoV-Phase verschärft“, so die Expertin.

In allererster Linie stehe man beratend zur Seite, hieß es, nur mit dem Einverständnis der Klienten würden weitere Schritte gesetzt. Aufgrund ihrer jahrelangen Erfahrung steht die Gleichbehandlungsanwaltschaft zudem stets in engem Kontakt mit dem Gesetzgeber. Alle zwei Jahre wird dem Nationalrat ein Bericht vorgelegt, der in weiterer Folge im Gleichbehandlungsausschuss behandelt wird.