Prozess Präsidentin des sogenannten Staatenbundes
APA/Ingrid Kornberger
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Gericht

Urteile im „Staatenbund“-Prozess gefallen

Der Prozess gegen 13 Mitglieder des „Staatenbund Österreich“ hat am Mittwoch in Graz mit zum Teil hohen Haftstrafen geendet. Alle Angeklagten wurden der Teilnahme an einer staatsfeindlichen Verbindung für schuldig befunden, die „Präsidentin“ und ihr Stellvertreter auch der versuchten Bestimmung zum Hochverrat.

Die 44-jährige „Staatenbund“-Präsidentin saß seit April 2017 in Untersuchungshaft. Schon 2019 war sie nach der ersten Verhandlung schuldig der versuchten Bestimmung zum Hochverrat befunden worden, ebenso wegen der Gründung einer staatsfeindlichen Verbindung. Am Mittwoch wurde sie in der zweiten Auflage des Verfahrens in diesen beiden Punkten erneut schuldig gesprochen. Das Urteil: zwölf Jahre Haft.

Zehn Jahre Haft für Zweitangeklagten

Die Geschworenen im Prozess rund um 14 Mitglieder des „Staatenbunds Österreich“ haben auch den Zweitangeklagten, einen ehemaligen Gendarmeriebeamten, für schuldig der versuchten Bestimmung zum Hochverrat und Gründung einer staatsfeindlichen Verbindung befunden. Er fasste diesmal zehn Jahre Haft aus und wird in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Die Anklage in Bezug auf Hochverrat resultierte aus der Tatsache, dass die Beschuldigten versucht hatten, mittels selbst erstellter „Haftbefehle“ das Bundesheer dazu zu bringen, Regierungsmitglieder festzunehmen.

Neben der „Präsidentin“ und ihrem Stellvertreter wurden auch alle anderen Angeklagten wegen Gründung einer staatsfeindlichen Verbindung verurteilt, weil sie die „Regierungserklärung“ für den neuen „Staat“ unterschrieben hatten. Sie bekamen Strafen in der Höhe von zwölf bis 30 Monaten Haft, manche der Haftstrafen werden bedingt nachgesehen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Wesentlich kooperativer

Die insgesamt 13 Angeklagten – ein Fall wurde mittlerweile diversionell erledigt – gaben sich großteils wesentlich kooperativer als beim ersten Mal. Allen voran die „Präsidentin“, die ganz offensichtlich keine Lust mehr hatte, ihre teilweise abstrusen Vorstellungen vehement weiter zu verbreiten.

Reste des ehemaligen Enthusiasmus wurden hörbar, als sie von der „Lebendmeldung“ erzählte. Wer sich nämlich nicht gleich bei der Geburt lebend melden würde, gilt sieben Jahre lang als verschollen und wird dann für tot erklärt, so die Beschuldigte.

Urteil im Vorjahr aufgehoben

Das vorangegangene Urteil gegen die ursprünglich 14 angeklagten Mitglieder des „Staatenbunds Österreich“ war im Vorjahr teilweise aufgehoben worden, weil die Fragen an die Geschworenen in den beiden Hauptpunkten nicht ganz schlüssig waren – mehr dazu in „Staatenbund“-Prozess: Wiederholung im Herbst (2.6.2020). Seit Anfang September lief bereits die Neuauflage des Prozesses – mehr dazu in „Staatsverweigerer“-Prozess: Friedlicher Auftakt (7.9.2020).

Die zweite Runde im Prozess gegen die „Staatsverweigerer“ verlief wesentlich ruhiger und auch kürzer als beim ersten Mal. Im Jänner 2019 waren die damals 14 Verdächtigen verurteilt worden, alle wegen Bildung einer staatsfeindlichen Vereinigung, acht von ihnen auch wegen versuchter Bestimmung zum Hochverrat. Dazu kamen noch Delikte wie Betrug, Bestimmung zum Amtsmissbrauch und Ähnliches, die aber eine untergeordnete Rolle spielten. Diesmal ging es nur um Hochverrat und staatsfeindliche Verbindung, die anderen Entscheidungen sind bereits rechtskräftig.

Bereits wegen Widerstand gegen Staatsgewalt verurteilt

Im Mittelpunkt der Verhandlungen stand unter anderem die ausführliche Befragung der „Staatenbund“-Präsidentin zu der von ihr verbreiteten Ideologie. Die Hauptangeklagte wurde – abseits des laufenden Verfahrens – bereits im August wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt in der Untersuchungshaft verurteilt. Es erfolgte eine bedingte Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher, da sie zum Tatzeitpunkt als nicht zurechnungsfähig eingestuft wurde. Ihr Stellvertreter war bei einem Prozess im Sommer zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden, weil er seinen Ausbruch aus dem Gefängnis mittels Geiselnahme geplant haben soll.

Weitere Verfahren im Gange

Im Prozess wurden Anfang dieser Woche einige Sympathisanten der „Staatsverweigerer“ gehört. Gegen sie sind mittlerweile auch Verfahren im Gange, teilweise sollen sie noch heuer verhandelt werden – mehr dazu in „Staatenbund“-Prozess auf der Zielgeraden.