Niggas vor Gericht
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Chronik

Lannacher Ortschef vor Gericht freigesprochen

Der Lannacher Bürgermeister Josef Niggas (ÖVP) ist am Mittwoch vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs und der Untreue freigesprochen worden. Unter anderem ging es um angeblich nicht korrekt ausgestellte Wahlkarten.

Konkret ging es um 32 Wahlkarten, die für die Gemeinderatswahl 2015 auf Geheiß des Bürgermeisters für ein Seniorenwohnheim ausgestellt worden waren. Der Bürgermeister erklärte bei seiner Befragung, die Heimleiterin habe ihn ungefähr zehn Tage vor der Wahl darum gebeten. Daraufhin soll Niggas eine Mitarbeiterin im Servicecenter angewiesen haben, die Wahlkarten auszustellen – auch sie wurde deshalb angeklagt – mehr dazu in Amtsmissbrauch: Niggas-Prozess vertagt (28.7.2020).

Anschaffungen ohne Gemeinderatsbeschluss

Der zweite Anklagepunkt betraf Anschaffungen für die Gemeinde, die der Bürgermeister bewilligt haben soll, für die aber kein Beschluss im Gemeinderat vorlag – es handelte sich um Messer und Batterien für eine Hackschnitzelanlage, außerdem Zubehör für den Schützenverein. Alles zusammen hatte einen Wert von rund 7.000 Euro. Niggas meinte vor Gericht, er habe sich nicht bereichert. Die beiden Beschlüsse habe er schlicht vergessen.

Niggas vor Gericht
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Zeugen, die im Laufe der Verhandlungen dazu befragt wurden, gaben in dieser Causa allerdings nur wenig Aufschluss, eine Vertreterin des Rechnungshofes dagegen belastete Niggas. Sie warf dem Ortschef vor, das Vier-Augen-Prinzip umgangen zu haben – mehr dazu in Amtsmissbrauch: Niggas-Prozess fortgesetzt (30.9.2020).

Freispruch in allen Anklagepunkten

Am Mittwoch wurde der Prozess am Grazer Straflandesgericht fortgesetzt. Die Staatsanwältin blieb auch in ihrem Schlussplädoyer dabei, dass es sich um „Befugnismissbrauch“ gehandelt habe. Der Beschuldigte sagte in seinem Schlusswort, er sei seit 26 Jahren Bürgermeister und habe die Gemeinde „zu einer der erfolgreichsten Österreichs“ gemacht.

Noch am Vormittag fiel schließlich das Urteil. Der Lannacher Ortschef wurde in allen Anklagepunkten freigesprochen. Der Schöffensenat sah keinen Schädigungsvorsatz, auch wenn „die Vorgangsweise nicht ganz korrekt war“, so die Richterin. Auch im Fall der mitangeklagten, bereits pensionierten Mitarbeiterin erfolgte ein Freispruch – die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Niggas: „Kein Vorsatz und keine Bereicherung“

Nach dem Prozess betonte Niggas einmal mehr: „Es war kein Vorsatz dahinter, es war keine Bereicherung dahinter, ich habe immer wieder das beste für die Bevölkerung, für die Gemeinde, für die Vereine getan und ich werde das auch weiterhin so tun, unbedingt unter Einhaltung der Rechtsvorschriften der Gemeindeordnung.“