Polizisten mit Masken
APA/EXPA/JOHANN GRODER
APA/EXPA/JOHANN GRODER
Coronavirus

Strengere Maßnahmen – schärfere Kontrollen

Die Rückkehr des Einmeterabstands, eine strengere Maskenpflicht und weitere Einschränkungen bei Veranstaltungen: Am Sonntag sind die verschärften CoV-Maßnahmen in Kraft getreten – und das bringt auch schärfere Kontrollen mit sich.

Im öffentlichen Raum muss man nun zu haushaltsfremden Personen wieder einen Mindestabstand von einem Meter einhalten, und der Mund-Nasen-Schutz muss künftig öfter getragen werden – etwa auf Bahnhöfen, in Unterführungen und an Haltestellen. Bei Veranstaltungen sind drinnen maximal 1.000 Personen erlaubt, wenn es zugewiesene Sitzplätze gibt, draußen sind es 1.500.

Gastwirte „sehr verwundert“

In Lokalen dürfen sich drinnen nur noch sechs Erwachsene treffen, draußen sind es zwölf – und ab 7. November kommt das Aus für die Gesichtsvisiere. Wieder einmal sei die Gastronomie stark betroffen, kritisiert Klaus Friedl, Fachgruppenobmann der Gastronomie in der Wirtschaftskammer: „Die Gastwirte sind sehr verwundert, weil wir wissen, dass in der Gastronomie nur zwei Prozent dieser Cluster entstehen und im Grunde gar kein Bedarf war für die Maßnahmen, die jetzt in Kraft treten. Die Gäste, sie wollen ja feiern, und sie weichen dann in die privaten Räume aus.“

Polizei ermahnt, aber straft (noch) nicht

Allerdings auch dort werden die neuen Regeln kontrolliert: „Die Polizei wird so vorgehen, dass die Bevölkerung jetzt wieder darauf aufmerksam gemacht wird, dass der Mindestabstand einzuhalten ist, auf die Maskenpflicht, und dass einfach wieder das Bewusstsein gebildet wird, dass man achtsam mit dem Thema umgehen muss“, sagt Verena Macher von der Landespolizeidirektion Steiermark im Gespräch mit Ö1 – es wird also zunächst ermahnt und nicht gleich gestraft.

Trägt die Bevölkerung die Maßnahmen mit?

Trägt die Bevölkerung die strengeren Maßnahmen mit, oder ist man Corona-müde? Bei einer Blitzumfrage in Graz fielen die Antworten recht ähnlich aus.

Strafen auch im Privatbereich möglich

Kommt es nun zu einer Anzeige, weil es etwa zu laut ist, muss die Polizei aktiv werden – stellt sie dann fest, dass es sich um eine große Feier handelt, dann könnte auch im Privatbereich gestraft werden. Schwerpunktkontrollen in Lokalen oder bei Großveranstaltungen werden weiterhin von der Gesundheitsbehörde angeordnet, durchgeführt werden diese Kontrollen aber meist unter Mitwirkung der Polizei.