Polizist
ORF.at/Christian Öser
ORF.at/Christian Öser
Chronik

Ausraster am Polizeinotruf: Causa nicht abgeschlossen

Vor rund einem Jahr hat der steirische Vizepolizeidirektor Alexander Gaisch einen Polizeibeamten am Telefon beschimpft, weil er ihn nicht beim Namen nennen konnte – und die Causa ist nach wie vor nicht abgeschlossen.

Anfang September des Vorjahres nahm ein Beamter, der gerade in der Landesleitzentrale beim Polizeinotruf saß, ein Telefongespräch entgegen: Der stellvertretende Landespolizeidirektor Alexander Gaisch setzte darin dem jungen Beamten zu, weil dieser seinen Namen, seine Funktion, einfach ihn nicht kannte. In rüdem Ton bestellte er ihn am „Montag um 8.00 Uhr zum Rapport“; wenn er dann nicht alle Führungskräfte der Landespolizeidirektion abrufbereit habe, dann blühe ihm ein Disziplinarverfahren – mehr dazu in Vizepolizeidirektor beschimpfte Notrufbeamten (27.11.2019)

Es folgten Ermittlungen der Staatsanwaltschaft in mehrere Richtungen. Ein Teil dieser Ermittlungen wurde erst im Herbst eingestellt – abgeschlossen ist die Causa aber noch immer nicht.

Anonyme Anzeigen wegen anderer Delikte

Im Strafverfahren wegen versuchter Nötigung heißt es, dass auch anonyme Anzeigen wegen anderer Delikte eingegangen seien, etwa wegen Untreue unter Ausnützung einer Amtsstellung und wegen Amtsmissbrauchs – diesbezüglich seien die Ermittlungen aber im Oktober eingestellt worden, weil sich der Verdacht nicht erhärtet hatte, teils aus Beweisgründen. Der fertige Abschlussbericht der Staatsanwaltschaft zur versuchten Nötigung wurde indessen bereits vom Innenministerium geprüft und liegt aktuell bei der Oberstaatsanwaltschaft in Graz zur Prüfung auf.

Wird noch vor Weihnachten Anklage erhoben?

Gaisch selbst wurde unmittelbar nach der Affäre der Landesstelle des Bundesamtes für Asyl- und Fremdenwesen in Leoben zugeteilt, wo er jedenfalls bis zum Abschluss des Straf- und des anschließenden Disziplinarverfahrens noch bleiben dürfte. Ob er jemals wieder den Posten des Vizepolizeidirektors in der Steiermark einnehmen wird, hängt nun davon ab, ob Anklage erhoben wird – das soll sich noch vor Weihnachten entscheiden.