Geerntete Äpfel liegen gesammelt herum
APA/dpa/Carmen Jaspersen
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Gericht

Steuerbetrug mit Äpfeln: Fünf Jahre Haft

Ein 46-jähriger Obstbauer ist am Mittwoch in Graz zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte vom Finanzamt mehr als 8,5 Mio. Euro an Vorsteuern für angebliche Apfellieferungen zu Unrecht bezogen; dieses Geld muss er außerdem zurückzahlen.

Der Unternehmer hatte von 2006 bis 2018 die öffentliche Hand offenbar geprellt und mit gefälschten Rechnungen und Firmenstempel vom Finanzamt Steuern bezogen, die ihm nicht zugestanden wären; noch dazu hatte er die Gelder von zwei Stellen – also doppelt – erhalten – mehr dazu in Steuerbetrug mit Äpfeln: Millionenschaden (9.8.2020).

„Ich war zu blöd“

„Es ist extrem leicht gegangen“, sagte er am Mittwoch zur Richterin. Er wisse, dass es ein großer Fehler war: „Ich war zu blöd, um sonst wirtschaftlich gut zu arbeiten. Ich hatte das Ziel, den perfekten Obstbaubetrieb aufzuziehen.“

Selbst eine Verurteilung wegen Urkundenfälschung und Betrugs im Jahr 2018, als er Marillen aus Ungarn als österreichische verkauft hatte, waren ihm nicht Warnung genug – er machte mit dem Betrug weiter. „Es waren Kredite und wirtschaftlicher Druck da“, rechtfertigte er sich. „Den haben aber andere auch. Wissen Sie, wie viele andere Bauern wegen Ihnen in Schwierigkeiten gekommen sind?“, fragte die Richterin. „Mir tut’s eh leid“, meinte der Angeklagte.

„Er ist kein Kaufmann“

Angefangen hatte alles 2006: Bis dahin hatte sich der damals junge Obstbauer ein gutes Geschäft aufgebaut, doch seine 2003 gegründete GmbH wuchs zu schnell. Laut seinem Verteidiger war der Steirer vom Bauern zum Unternehmer geworden: „Er ist aber kein Kaufmann. Es gab Millionenumsätze, aber kein Controlling und niemanden mit betriebswirtschaftlichem Hintergrund.“ Als 2005 eine große Handelskette plötzlich als Abnehmer wegfiel und der Angeklagte seine Apfelzulieferer bezahlen musste, habe er sich entschlossen, über die Umsatzsteuerrückvergütung Gelder zu lukrieren.

Durch die doppelten Leistungen des Finanzamts hatte er bis 2009 seine in finanzielle Schieflage geratene GmbH wieder saniert und die Forderungen seiner Zulieferer erfüllt. Doch dann wollte er seine landwirtschaftlichen Flächen auf Vordermann bringen und investierte Millionen, die er sich weiterhin zu großen Teilen zu Unrecht von der öffentlichen Hand holte – insgesamt sollen es mehr als 8,5 Millionen gewesen sein.

Bisher hat er 75.000 Euro zurückgezahlt. „Es ist unbestritten eine hohe Summe, aber es ging nicht in die persönliche Tasche. Er hatte weder Luxusurlaube noch Porsches“, sagte sein Verteidiger. Lediglich ein Einfamilienhaus im Wert von rund 500.000 Euro habe er zusammen mit seiner Lebensgefährtin gebaut, gab der Landwirt an.

„Ehre und Stolz“ erlaubten keinen Konkurs

Die Richterin fragte ihn, warum er damals nicht in Konkurs gehen wollte. „Das war einer meiner größten Fehler, dass ich das 2005 nicht gemacht habe. Meine Ehre und mein Stolz haben das nicht erlaubt.“ Der Mann gestand, dass es nur rund 20 Prozent der Apfellieferungen nach Rumänien, Moldawien und Bosnien tatsächlich gegeben habe, der Rest sei erfunden gewesen.

Haft – und Geld muss zurückgezahlt werden

Der Obstbauer wurde schließlich zu fünf Jahren Haft verurteilt; außerdem muss er dem Finanzamt die mehr als acht Millionen Euro zurückzahlen. Der Angeklagte bat um drei Tage Bedenkzeit, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab – das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.