Solaranlage
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Politik

Solaranlage künftig Pflicht bei Neubauten

Das steirische Baugesetz wird novelliert: Wer künftig ein Haus mit mehr als 100 Quadratmetern Brutto-Grundfläche errichtet, muss es mit einer Photovoltaik- oder einer solarthermischen Anlage ausstatten.

Anlass für die Änderung im steirischen Baugesetz ist die Gebäude-Effizienz-Richtlinie, die die Europäische Union vorschreibt.

Lackner: Höchst an der Zeit

Weil diese ohnehin in das Gesetz eingearbeitet werden muss, nützt Klimaschutzlandesrätin Ursula Lackner (SPÖ) die Gelegenheit für drei weitere – weitreichende – Änderungen: „Ich halte es für höchst an der Zeit, weitere klimaschutzrelevante Maßnahmen zu setzen, um nachhaltige Veränderungen im Kampf gegen den Klimawandel anzustoßen“, so Lackner.

Solaranlagen auch bei großer Sanierung

Die erste wesentliche Gesetzesänderung trifft all jene, die künftig ein Haus oder ein Gebäude errichten wollen, erklärt Lackner: „Abhängig von der Größe eines Gebäudes, das neu gebaut wird, wird verpflichtend vorgeschrieben, dass Photovoltaik- und solarthermische Anlagen vorgesehen werden.“

Solche Anlagen brauchen neue Wohnhäuser mit einer Brutto-Grundfläche ab 100 Quadratmetern und Nicht-Wohnbauten ab 250 Quadratmetern. Welche Dimension die Solarenergie-Anlagen haben müssen, hängt von der genauen Gebäudegröße ab. Vorgeschrieben ist, dass Photovoltaik-Anlagen so weit wie möglich auf Dachflächen errichtet werden müssen, und diese neue Bestimmung trifft auch jene, die eine große Sanierung ihres bestehenden Eigenheims machen.

Infrastruktur für E-Fahrzeuge

Die nächste geplante Baugesetzänderung: Neue, größere Wohnanlagen mit mehr als vier Wohnungen oder mehr als zehn Abstellplätzen müssen künftig Lade- und Leitungsinfrastruktur für Elektrofahrzeuge aufweisen. „Dazu gehört auch das Vorsehen von Leerverrohrungen. Dass wir das jetzt schon mitplanen und dann zur Verfügung haben, wenn es darum geht, dass die Menschen einfach auch auf diese Mobilitätsformen umsteigen“, sagt die Landesrätin.

Ölkessel sollen verbannt werden

Lackner will im Kampf gegen den Klimawandel auch den Tausch von Ölkesseln bei bestehenden Heizungsanlagen gesetzlich verbieten: „Da geht es mir darum, dass nicht zu einem Zeitpunkt, wo eigentlich der Ausstieg aus den fossilen Brennstoffen geplant ist, eine Fehlinvestition gemacht wird.“ Der Umstieg von einer Öl- auf eine alternative Heizung wird von Bund und Land gefördert, damit einkommensschwache Haushalte keine Zusatzkosten haben.

Soll 2022 in Kraft treten

Die Begutachtungsphase dauert bis Ende Jänner, frühestens im April 2021 könnten all diese Novellen dann im Landtag behandelt werden. Inkrafttreten soll das neue Baugesetz am 1. Jänner 2022.