Frau zapft Bier
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Coronavirus

CoV: Gastronomie-Pläne mit Fragezeichen

Wenn die Gastronomie Mitte Jänner wieder aufsperren darf, sollen die Gastronomen nur Gäste bewirten dürfen, die einen maximal eine Woche alten, negativen Antigen-Test vorweisen. Dabei gibt es jedoch einige offene Fragen für die steirische Gastronomie.

Seit Anfang November sind in ganz Österreich Restaurants, Gasthäuser und Cafés coronabedingt geschlossen. Der ursprüngliche Plan der Bundesregierung, die Gastronomie mit Anfang Jänner wieder hochzufahren, hält nicht.

Nach dem dritten Lockdown ab dem 26. Dezember soll ab 18. Jänner die Gastronomie – sofern es das Infektionsgeschehen zulässt – wieder hochgefahren werden – mehr dazu in Weitere Details zu drittem Lockdown (news.ORF.at).

Viele Fragen unbeantwortet

Doch das spontane Treffen auf einen Kaffee oder ein Glas Wein wird eher schwierig, denn bis zum 24. Jänner müssen Gäste einen negativen CoV-Antigentest vorweisen. Klaus Friedl, Sprecher der Gastronomen in der Wirtschaftskammer Steiermark, sieht viele Fragen nicht beantwortet: „Wie wird das sein? Müssen wir das kontrollieren? Ich habe mit einigen Kollegen schon Gespräche geführt. Es wird nicht unsere Aufgabe sein, dass wir die Gäste kontrollieren, schon aufgrund des Datenschutzes nicht, das darf nicht unsere Aufgabe sein. Da appellieren wir schon an die Gäste, dass sie selbst soweit sind, diese Regelungen einzuhalten.“

Kritik auch aus der Kulturszene

Mit dem Freitesten sollen nach dem dritten Lockdown neben Restaurantbesuchen auch Theaterbesuche wieder möglich sein. Kritik kommt hierbei von der Grazer Schauspielhaus-Intendantin Iris Laufenberg: Mit den Bedingungen könne man dem Anspruch der Abonnentinnen und Abonnenten nicht gerecht werden, allenfalls sei im freien Verkauf ein minimales Angebot in den kleinen Spielstätten möglich, so Laufenberg.

Problem mit Start-Datum

In der Gastronomie sieht man auch den geplanten Öffnungstermin kritisch, so Friedl: „Das Problem, dass wir mit der Öffnung am 18. Jänner haben, ist, dass es ein Montag ist und wir unsere Mitarbeiter alle anweisen müssen, sich vorher testen zu lassen. Sie müssen sich ja testen lassen, damit wir überhaupt am 18. beginnen können. Es gibt ja auch Betriebe, die eine gewisse Vorlaufzeit brauchen – und da wird es schon schwierig, überhaupt am 18. Jänner öffnen zu können. Es wird sicherlich einige Tage brauchen bis man das Unternehmen auch wieder vollständig in Betrieb nehmen kann.“

„Können nur darauf vertrauen, dass Gast negativ ist“

Der Antigen-Test, den Gäste am 18. Jänner für einen Besuch im Restaurant oder Kaffeehaus vorlegen müssen, darf maximal eine Woche alt sein. Da stellt sich die Frage, wie sinnvoll dieser Test dann überhaupt ist, zumal immer darauf hingewiesen werde, dass die Tests nur eine Momentaufnahme für einen Tag seien, so Friedl: „Ich weiß ja nicht, mit welchen Personen diese Person noch in Verbindung war. Dieser Test ist ja nur eine Momentaufnahme und wir können nur darauf vertrauen, dass dieser Gast dann auch negativ ist.“

Fraglich ist auch wie eine finanzielle Unterstützung für die Gastronomie durch die öffentliche Hand im Jänner aussieht, ob es wieder einen Umsatzersatz gibt oder nicht – und ob der 18. Jänner als Termin für das Wiederhochfahren der Gastronomie hält oder nicht doch wieder verschoben werden muss.