Tourismus

Strukturreform im Tourismus vor Beschluss

Das Begutachtungsverfahren für die Strukturreform der steirischen Tourismusregionen ist abgeschlossen. Die Novelle wird am Donnerstag bei der Landesregierung eingebracht und soll noch im Jänner beschlossen werden.

Bereits Anfang November wurden erste Details der geplanten Novelle präsentiert, mit der die steirischen Tourismusregionen künftig neu organisiert werden sollen – so soll es in der Steiermark etwa elf Erlebnisregionen statt 96 Einzelverbände geben – mehr dazu in Tourismusverbände strukturieren sich neu (4.11.2020).

180 Stellungnahmen in Novelle eingearbeitet

Mittlerweile ist die Begutachtungsfrist für die geplante Änderung des Tourismusgesetzes abgeschlossen. Insgesamt langten 180 Stellungnahmen ein, die laut der steirischen Tourismuslandesrätin Barbara Eibinger-Miedl (ÖVP) auch eingearbeitet wurden.

alte Tourismus-Struktur Steiermark
Tourismus Land Steiermark
Aktuell gibt es in der Steiermark 96 Einzelverbände unterschiedlicher Größe

„Neben kleinen Anpassungen bei den elf Erlebnisregionen wurden aufgrund der Stellungnahmen insbesondere Änderungen bei der Zusammensetzung der Gremien vorgenommen“, hieß es. Generell sei der Grundtenor der bisher 96 Tourismusverbände, neun Regionalverbände, 220 Tourismusgemeinden und rund 70.000 beitragspflichtigen Unternehmen aber mehrheitlich positiv gewesen.

Drei Gemeinden wollten in andere Erlebnisregion

Konkret gab es etwa Änderungen bei der Einteilung der Gemeinden in die jeweiligen Erlebnisregionen. Drei Gemeinden wünschten, einer anderen Erlebnisregion anzugehören, als ursprünglich geplant. Ligist wird daher der Erlebnisregion „Südsteiermark“ angehören statt der „Region Graz“. Großsteinbach und Hartl werden Teil der „Oststeiermark“ sein – sie waren für das „Thermen- und Vulkanland“ vorgesehen.

Tourismus Strukturreform
Land Steiermark
Ab Oktober 2021 sollen es nur noch elf Regionalverbände sein – drei Gemeinden wurden nun auf Wunsch anders zugeteilt

Weiters werde die Möglichkeit geschaffen, dass Kommunen statt Gemeinderäte auch andere Personen mit langjähriger touristischer Erfahrung in die zuständige Tourismuskommission als Vertreter der Gemeinde entsenden können. In der Kommission ist jede Tourismusgemeinde eines Verbandes mit einem Sitz und einer Stimme vertreten. Darüber hinaus wird die Zahl der Unternehmensvertreterinnen und -vertreter von neun auf zwölf erhöht. Mit der in der Gesetzesnovelle verankerten „doppelten Mehrheit“ können Beschlüsse in der Kommission künftig nur gefasst werden, wenn sowohl in der Gruppe der Gemeindevertreter als auch in jener der Unternehmensvertreter eine Mehrheit zustimmt.

Beschluss dürfte am 21. Jänner fallen

Auf vielfachen Wunsch werde nun auch die Möglichkeit der Einrichtung von Marketingbeiräten rechtlich verankert. Mit diesen soll sichergestellt werden, dass für die Region wichtige touristische Themen entsprechend bearbeitet und vorangetrieben werden können.

Am Donnerstag wird die Reform bei der Landesregierung eingebracht, bereits am 21. Jänner dürfte sie beschlossen werden, ehe sie auch noch in den Landtag kommt. Bereits nach dem Beschluss durch die Landesregierung wird nach Auskunft des Landes der Prozess zur Zusammenführung der Erlebnisregionen gestartet. Diesen werden vom Land eingesetzte Koordinatorinnen und Koordinatoren unter Einbindung aller Stakeholder leiten. In Kraft treten soll die neue Struktur im steirischen Tourismus am 1. Oktober 2021.