Impfen
QuickHoney/ORF.at
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Steiermark impft

Wer sich wann impfen lassen kann

Für die Coronavirus-Schutzimpfung gibt es einen bundesweit gültigen Impfplan, welche Bevölkerungsgruppen wann geimpft werden. Hier finden Sie einen Überblick über den Zeitplan und die Anmeldemöglichkeiten in der Steiermark.

Täglich werden neue Informationen bekannt, wann und wo die Schutzimpfungen in der Steiermark durchgeführt werden und wie man an eine Schutzimpfung kommt – auf dieser Seite finden Sie die aktuellsten Informationen. Organisation und Umsetzung liegt bei den Ländern; grundsätzlich gilt, dass der Zeitplan von der Verfügbarkeit der Impfstoffe abhängt und davon, wie viele Menschen sich impfen lassen.

Anmeldung läuft

Die Anmeldung zur CoV-Schutzimpfung erfolgt generell online – das gilt für die gesamte Bevölkerung mit Wohnsitz Steiermark.

Die drei Phasen

Das Nationale Impfgremium (NIG) hat aufgrund medizinischer Faktoren die Zielgruppen für die Schutzimpfung gereiht. Die Kriterien sind in der Priorisierung des Nationalen Impfgremiums detailliert abrufbar. Der Impfplan basiert auf dem Ziel, dass Menschen, die besonders gefährdet sind, zuerst die Möglichkeit zur Schutzimpfung bekommen sollen.

Phase eins läuft – hier werden folgende Gruppen geimpft:

  • Bewohnerinnen und Bewohner von Pflege- und Altersheimen
  • Gesundheitspersonal mit hohem Ansteckungsrisiko
  • Hochrisikopatienten mit definierten Vorerkrankungen, Menschen mit Behinderungen
  • Personal, das Menschen direkt unterstützt (mobile Pflege, Krankenpflege, 24-Stunden-Pflege, persönliche Assistenz von Menschen mit Behinderungen)

Auch Phase zwei läuft. In dieser „erweiterten Verimpfung“ werden folgende Gruppen geimpft:

  • Ärzte, Zahnärzte, Ordinationspersonal und Angehörige
  • Über 80-Jährige, die zuhause leben
  • Über 75-Jährige, die zuhause leben
  • Personen mit schwersten Vorerkrankungen und deren engste Kontaktpersonen
  • Beschäftigte in der mobilen Pflege, Betreuung oder in der 24h-Pflege
  • Über 70-Jährige, die zuhause leben
  • Personen mit schweren Vorerkrankungen und deren engste Kontaktpersonen
  • Enge Kontaktpersonen einer Schwangeren
  • Über 60-Jährige, die zuhause leben

Auch Phase drei läuft mittlerweile und hat derzeit natürlich kein Enddatum. Bei der „breiten Verimpfung“ kann sich die Bevölkerung generell impfen lassen.

Impfstrategie
Land Steiermark

Womit man geimpft wird, kann man sich nicht aussuchen. Ende Mai teilte das Gesundheitsministerium mit, dass die Verwendung von AstraZeneca bei Erstimpfungen gestoppt wird. Grund seien die Lieferschwierigkeiten des Pharmakonzerns – für Zweitstiche sei noch genug AstraZeneca auf Lager. Wer mit AstraZeneca zweifach geimpft ist, werde zumindest für neun Monate den vollen Impfschutz haben. Welche Impfstoffe für eine etwaige dritte Impfauffrischung verwendet werden, werde aktuell vom Nationalen Impfgremium noch geprüft.

Empfehlung auch für Genesene und Schwangere

Das Nationale Impfgremium empfiehlt die CoV-Schutzimpfung auch für bereits von Covid-19 genesene Menschen. Solange es aber eine Impfstoffknappheit gibt, können jene Menschen, die innerhalb der vergangenen sechs Monate eine SARS-CoV-2-Infektion hatten, nachgereiht werden.

Mittlerweile empfiehlt das NIG die Impfung ausdrücklich auch für Schwangere. In den aktualisierten Anwendungsempfehlungen des NIG hieß es: „Bisher liegen nur begrenzte Erfahrungen mit der Anwendung von Covid-19-Impfstoffen bei Schwangeren vor, diese ließen ausnahmslos keine Auffälligkeiten erkennen. Insbesondere zu mRNA-Impfstoffen wurden mittlerweile Daten publiziert, weshalb bei der Impfung von Schwangeren mRNA-Impfstoffe zu bevorzugen sind.“

In den ebenfalls aktualisierten Empfehlungen zur Priorisierung des NIG werden Schwangere nun in der dritten Priorität („erhöht“) angeführt: „Schwangere insbesondere im 2. und 3. Trimenon (Nutzen-Risiko-Evaluierung und Aufklärung!) sowie enge Haushaltskontakte von Schwangeren wegen des potenziell schweren Krankheitsverlaufes bei Schwangeren“.