Von 2010 bis 2011 und von 2017 bis Ende April 2020 soll der Pensionist eine Ausgleichszulage von der Pensionsversicherungsanstalt bezogen haben. Dazu gab er bei der Antragstellung an, mit seiner Gattin im gemeinsamen Haushalt gelebt zu haben. Tatsächlich dürfte sich seine Ehefrau zu den genannten Zeitpunkten allerdings im Ausland aufgehalten haben; die Sozialleistungen wurden widerrechtlich bezogen.
70-Jähriger wird angezeigt
Der Pensionsversicherungsanstalt dürfte dadurch laut einer Aussendung der Polizei ein Schaden von über 20.000 Euro entstanden sein. Der 70-Jährige wird auf freiem Fuß angezeigt.