Ein Schild weist den Weg zu einem Volksbegehren
APA/Roland Schlager
APA/Roland Schlager
Politik

Eintragungswoche für drei Volksbegehren

Am Montag startet eine Eintragungswoche für gleich drei Volksbegehren – es geht um die Themen Tierschutz, CoV-Impfung und Ethikunterricht. Die Unterschriften sind in über 2.000 Eintragungslokalen in ganz Österreich oder online möglich.

Tierleid beenden und Tiere als fühlende Wesen respektieren und schützen – das will das Tierschutzvolksbegehren: Gefordert werden Gesetzesänderungen, die eine tiergerechte und zukunftsfähige Landwirtschaft möglich machen, mehr öffentliche Mittel, die das Tierwohl fördern und mehr Transparenz für Konsumenten.

Für Interessierte:

Nähere Infos und Listen der Eintragungslokale finden Sie hier.

Impffreiheit und/oder Ethik für alle

Das zweite Volksbegehren beschäftigt sich mit dem aktuellen Thema Nummer eins, mit der CoV-Pandemie und der Frage der Impfungen. Die Initiatoren sprechen sich für eine Impffreiheit aus und somit gegen einen Impfzwang und gegen jede Benachteiligung von Menschen, die nicht geimpft sind: Im Sinne des Gleichbehandlungsgrundsatzes seien alle Staatsbürger gleich zu behandeln, unabhängig davon, welche Entscheidung sie getroffen haben, heißt es.

Auch das „Ethik für alle“-Volksbegehren kann ab sofort unterschrieben werden: Damit unterstützt man die Einführung eines vom Religionsunterricht entkoppelten Ethikunterrichtes in den Schulen als Pflichtfach für alle Schüler aller Schulstufen.

Rund 300 Eintragungslokale

Eine Woche lang können die drei Volksbegehren unterstützt werden. Entweder unterzeichnet man online auf der Seite des Innenministeriums mittels Handy-Signatur oder Bürgerkarte, oder man geht in eines der österreichweit über 2.100 Eintragungslokale – in der Steiermark sind es rund 300 – und unterschreibt es persönlich. Mitzubringen ist ein Personaldokument und aufgrund der Covid-Situation ein Mund-Nasen-Schutz und am besten auch ein eigener Kugelschreiber.

Ergebnisse ab 25. Jänner

Wer bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben hat, kann nicht noch einmal unterschreiben, da Unterstützungserklärungen bereits als gültige Eintragungen gelten und mitgezählt werden. Die Ergebnisse sollen am 25. Jänner vorliegen.