Kind sitzt auf einem verrosteten Zaun und blick auf eine Plattenbausiedlung
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Politik

Das bringt neues Sozialunterstützungsgesetz

In der Steiermark wird voraussichtlich im Sommer das neue Sozialunterstützungsgesetz in Kraft treten: Es sollen vor allem Alleinerziehende und der Weg zurück in die Beschäftigung besser unterstützt werden. Kritik kommt von der Opposition.

Das neue Gesetz ist die Nachfolgeregelung der bedarfsorientierten Mindestsicherung, ist im Wesentlichen vom Bund vorgegeben und soll unterschiedliche Regelungen in den Ländern vereinheitlichen – trotzdem haben die Länder einen Gestaltungsspielraum.

31.000 Menschen gelten in der Steiermark laut den letzten verfügbaren Daten aus dem Jahr 2019 als arm, 176.000 als armutsgefährdet – Tendenz nicht zuletzt aufgrund der CoV-Krise steigend.

Zwei zentrale Ziele

Das neue Sozialunterstützungsgesetz soll Menschen in Notlagen absichern und verfolgt laut Soziallandesrätin Doris Kampus (SPÖ) zwei zentrale Ziele: Menschen so schnell wie möglich in die Beschäftigung zu bringen und Alleinerziehende besser abzusichern.

So bekommt zum Beispiel eine alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern um 175 Euro mehr: „Es werden Alleinerziehende besonders profitieren. Gerade Frauen mit ihren vielfältigen Anforderungen möchte ich in dieser Krise besonders unterstützen. Es werden Menschen profitieren, die möglichst rasch wieder in einen Job kommen und neben der Sozialunterstützung etwas dazuverdienen, weil sie eine Arbeit gefunden haben“, so Kampus.

Bedarfsgemeinschaften verlieren

Einkommensfreibeträge sollen für ein etwas höheres Monatseinkommen sorgen, dazu wird eine Sozialberatung verpflichtend, die beim endgültigen Fußfassen am Arbeitsmarkt helfen soll. Verlierer des neuen Gesetzes sind sogenannte Bedarfsgemeinschaften, wo mehrere Sozialhilfebezieher in einem Haushalt leben.

Grund dafür sei ein vom Bund eingeführter Deckel, so die Landesrätin: „Diesen Deckel, diese Obergrenze hatten wir früher nicht. Da kann es sein, dass diese Konstellation von mehreren Erwachsenen künftig weniger bekommt.“

Kampus: Kontrollen bleiben streng

Die Kontrollen werden auch beim neuen Gesetz streng sein, kündigte Kampus an: „Wir haben 99 Prozent der Menschen, die es wirklich brauchen und auch dann bekommen. Und wenn es eine Handvoll gibt, die sich nicht an die Bestimmungen halten, soll das nicht zu Lasten aller gehen. Deswegen greifen wir da streng durch.“ Und zu Unrecht bezogenes Geld muss zurückbezahlt werden.

50 Millionen Euro im Jahr

Die Kosten werden für das Land mit rund 50 Millionen Euro im Jahr gleich bleiben, auch wenn die Zahl der Sozialunterstützungsbezieher wegen der CoV-Krise steigen dürfte. Aktuell bekommen 16.000 Steirer die Mindestsicherung. Das neue Gesetz soll Ende Jänner in der Regierung und spätestens im März im Landtag beschlossen werden; in Kraft treten soll es mit 1. Juli.

Kritik von der Opposition

Von Seiten der Opposition hagelt es für die neuen Regelungen heftige Kritik. Aus Sicht von Stefan Hermann (FPÖ) hätte man die Chance verpasst, „eines der ausländerfreundlichsten Sozialsysteme Österreichs grundlegend zu reformieren“. Für Grünen-Klubobfrau Sandra Krautwaschl sei der „Spielraum der Länder nicht zum Wohle der Bezugsberechtigten“ ausgelegt worden.

Auch Claudia Klimt-Weithaler (KPÖ) kreidet an, dass das Land den Spielraum, den das Bundesgesetz zulässt, nicht ausnütze und dass „mit der neuen Sozialunterstützung die Beihilfen zu den Wohnkosten gekürzt werden“. Und Robert Reif (NEOS) beklagt den bürokratischen Mehraufwand und die hohen zusätzlichen Kosten.