Landesgericht Graz, Akten
APA/Erwin Scheriau
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Gericht

Versuchte Nötigung: Anwalt freigesprochen

Ein Kärntner Rechtsanwalt ist am Mittwoch in Graz vom Vorwurf der versuchten Nötigung freigesprochen worden. Ihm wurde vorgeworfen, in einem Scheidungsverfahren den Mann unter Drohungen zu einem Vergleich gedrängt zu haben.

Der Kärntner Rechtsanwalt befand sich am Mittwoch im Grazer Straflandesgericht in ungewohnter Position befunden: Er saß auf der Anklagebank und musste sich wegen versuchter Nötigung verantworten. Mitangeklagt als Beitragstäterin war die Ehefrau, die ebenfalls freigesprochen wurde.

Unschönes Scheidungsverfahren

Es war ein unschönes Scheidungsverfahren, das die Frau und den Anwalt als Beschuldigte vor Gericht gebracht hatte. „So etwas ist der Grund, warum ich seit 1993 keine Zivilsachen mehr mache“, bemerkte der Richter gleich zu Beginn und verwies auf den umfangreichen Akt, der die gegenseitigen Beschuldigungen des Ehepaares auflistete.

Anwalt und Ehefrau bekannten sich nicht schuldig

Die Frau wollte 600.000 Euro von ihrem Noch-Ehemann, dafür sollte er das Haus samt Schulden behalten. Um den Forderungen Nachdruck zu verleihen, fügte der angeklagte Anwalt hinzu, dass man sich andernfalls mit den strafrechtlich relevanten Taten des Mannes beschäftigen werde. Das wertete die Staatsanwaltschaft als versuchte Nötigung, die Ehefrau wurde als Beitragstäterin mitangeklagt. Beide fühlten sich nicht schuldig.

„Wollte niemanden unter Druck setzen“

„Das ist in keiner Weise strafbar, er hat nur einen Vergleich vorgeschlagen“, betonte der Anwalt des Anwalts, „da ist die Staatsanwaltschaft über das Ziel hinausgeschossen“. Der angeklagte Jurist beschrieb, dass die Frau zu ihm gekommen war, weil „sie das Gefühl hatte, dass sie und ihre Anwältin unter Druck gesetzt werden“. Sie sei „psychisch sehr angegriffen“ gewesen und wirkte „zutiefst verunsichert und verängstigt“. Was sie ihm erzählt habe, seien „strafrechtlich relevante Taten gewesen, das hätte bei einer Scheidung thematisiert werden müssen“.

Das war etwas, was die Ehefrau allerdings keineswegs wollte. Im Schreiben an den Ehemann schrieb der Anwalt dann aber doch, man werde „strafrechtliche Taten verfolgen“, wenn keine Einigung erzielt werden könne. Er wollte damit „mit Sicherheit niemanden unter Druck setzen“, betonte der Beschuldigte.

Freisprüche

Der Richter sprach beide Beschuldigten frei. Ihm seien schon beim ersten Lesen Zweifel bezüglich der Anklage gekommen, denn „so böse ist das Schreiben nicht“, wie er meinte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.