FFP2 Maske
Pixabay / Antonio Cansino
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Coronavirus

Run auf Impfanmeldung für über 80-Jährige

Seit Montag gelten die neuen CoV-Schutzbestimmungen mit FFP2-Maskenpflicht und vergrößertem Mindestabstand. In der Steiermark können sich nun die über 80-Jährigen für die Schutzimpfung anmelden; und das taten sie am Montag zahlreich.

In der Steiermark begann am Montag die Anmeldung zur CoV-Schutzimpfung für über 80-Jährige – das ist online oder telefonisch in der Wohnsitzgemeinde möglich. Aus jetziger Sicht soll es Mitte Februar die ersten Impftermine geben.

11.100 in drei Stunden

Zwischen 8.00 und 11.00 Uhr hatten sich laut Land Steirmark bereits 11.100 über 80-Jährige für eine CoV-Schutzimpfung registrieren lassen. Das ist mehr als ein Siebentel aller 75.000 über 80-jährigen Steirerinnen und Steirer. Gemeinden und Städte helfen, falls nötig, per Telefon die Registrierung durchzuführen. Und das Land wies darauf hin, dass beim Browser Safari das Kalendersymbol nicht angezeigt wird. Eine manuelle Eingabe des Datums ist möglich und nötig.

Herausfordernde Planung

Michael Koren, der steirische Impfkoordinator, zeigte sich erfreut: „Das Registrierungstool ist gut angelaufen und wird ab 1. Februar für alle Steirerinnen und Steirer offenstehen. Ab März sollte in einer dritten Ausbaustufe jede und jeder bereits über diese Plattform seinen eigenen Impftermin auswählen können."

Die Planung sei aber schwierig, hatte Koren im Vorfeld gesagt. Er gehe derzeit davon aus, „dass Pfizer uns bis Ende März rund zusätzliche 70.000 Impfdosen für Steirerinnen und Steirer zur Verfügung stellt. Das Problem in der Planung ist, dass sich diese Zahlen fast tagtäglich ändern“ – mehr dazu in Land zu Impfdosen: Steiermark ist vorbereitet.

CoV-Schutzimpfung

Wie viele Personen wurden bereits geimpft? Die aktuellen Zahlen für jedes Bundeland lassen sich hier abrufen.

Hochrisikopatienten als Nächste

Vom Impfstoff Moderna sollen bis Ende März 14.000 Dosen in die Steiermark kommen – macht insgesamt 84.000, mit denen in dieser Phase unter anderen auch niedergelassene Ärzte und Hochrisikopatienten geimpft werden sollen. Die steirischen Apotheker forderten unterdessen, dass CoV-Impfungen auch in Apotheken durchgeführt werden dürfen.

An behandelnden Arzt wenden

„Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass Sie sich an den behandelnden Arzt wenden – insofern wichtig, weil die Ärzte Listen führen und genau wissen, wann der Impfstoff für die jeweilige Patientengruppe zur Verfügung steht“, so Koren.

FFP2-Masken für alle über 14

Waren die bisherigen Abstände oft schon nur schwer einzuhalten, so gilt ab diesem Montag eine Zweimeterdistanz zu einer haushaltsfremden Person.

Deutlich leichter umzusetzen wird die neue FFP2-Maskenpflicht sein: Sie gilt ab sofort für über 14-Jährige in allen Geschäften, Unternehmen und Institutionen, die offen haben dürfen; auch in der Gastronomie beim Abholen von Speisen, in allen Gesundheitseinrichtungen und KAGes-Spitälern, in allen Arztpraxen und in öffentlichen Verkehrsmitteln müssen FFP2-Masken getragen werden – aber nur solche, die kein Ventil zum Ausatmen haben, denn die Masken mit Ventil schützen zwar den Träger selbst, aber nicht seine Umgebung – mehr dazu in Verschärfte Maskenpflicht in Kraft (news.ORF.at).