Bundesheersoldat macht Coronavirustest
APA/Georg Hochmuth
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Chronik

Heer: Keine Belege für Belästigung bei CoV-Test

Das Bundesheer hat die Untersuchungen zu den Vorwürfen sexueller Belästigung und missbräuchlicher Datenverwendung bei den Covid-Tests in Graz abgeschlossen. Demnach sei kein strafrechtlicher Tatbestand festgestellt worden.

Vor einer Woche hatten sich insgesamt drei Frauen beschwert, dass Soldaten bei den CoV-Massentests in Graz nach ihrer Telefonnummer gefragt hätten, vier weitere Soldaten hätten „unangebracht“ kommuniziert – mehr dazu in Frauen bei CoV-Massentest sexuell belästigt und in Belästigung beim CoV-Test: Neun Soldaten befragt.

Belästigung und Datenmissbrauch nicht nachgewiesen

Die Kommission des Militärkommandos Steiermark, dem auch zwei Frauen angehörten, befragten alle 57 eingesetzten Soldaten durch die Militärpolizei bzw. durch Ermittlungsteams; einige gewährten dabei freiwillig Zugang zu ihren Mobiltelefonen. Keinem Soldaten konnte eine sexuelle Belästigung oder eine missbräuchliche Verwendung von Daten nachgewiesen werden.

Der Bericht der Untersuchungskommission des Militärkommandos Steiermark liege nun bei der Disziplinarabteilung des Ministeriums, die Untersuchungen in Wien dauern noch an. Da bisher keine konkreten Beschuldigten ermittelt werden konnten, sei auch eine disziplinäre Verfolgung derzeit nicht möglich. Sexuelle Belästigung ist ein sogenanntes Ermächtigungsdelikt und kann nur von der belästigten Person persönlich zur Anzeige gebracht werden.

Betroffene sollen sich melden

Seitens des Ministeriums wurde betont, dass man bedaure, wenn sich Frauen sexuell belästigt gefühlt haben oder mit ihnen unangebracht auf Sozialen Medien kommuniziert wurde. Alle Soldaten wurden nochmals auf die Einhaltung des Datenschutzes und auf korrektes Verhalten hin bei ihrem Einsatz bei den Teststraßen belehrt. Das Ministerium ersucht außerdem noch einmal alle Personen, die möglicherweise Belästigungen ausgesetzt gewesen waren, sich an das Bundesheer zu wenden: entweder per Mail oder bei jeder Dienststelle.