Bundeskanzler Kurz, Landeshauptmann Schützenhöfer, Gesundheitsminister Anschober
APA/Helmut Fohringer
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Coronavirus

Handel und Schulen öffnen mit Auflagen

Am Montag hat die Bundesregierung erste Öffnungsschritte nach dem derzeit gültigen Lockdown angekündigt: Trotz hoher Infektionszahlen dürfen Schüler nach den Ferien im Schichtbetrieb zurück in die Schulen, und auch der Handel sperrt unter Auflagen wieder auf.

Die Regierung hatte zuvor mit Landeshauptleuten, Opposition und Expertenschaft beraten, wie man Lockerungen angehen könnte, ohne ein allzu rasches Hinaufschnellen der Infektionszahlen zu riskieren. Nun will man Handel und Schulen wieder öffnen – mit strengen Regeln, wie Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) bei einer Pressekonferenz im Bundeskanzleramt sagte – mehr dazu in Schulen und Handel öffnen wieder (news.ORF.at).

Statement von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP)

Präsenzunterricht startet wieder

Volksschulen starten demnach nach den Semesterferien im vollständigen Präsenzunterricht. Höhere Schulstufen werden wieder im Schichtbetrieb in zwei Gruppen unterrichtet (Montag und Dienstag sowie Mittwoch und Donnerstag); am Freitag bleiben die Schüler weiterhin zu Hause. Zum detaillierten Vorgehen in den Schulen werde Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) demnächst Auskunft geben, so Kurz.

Dass der Präsenzunterricht wieder startet, sieht die steirische Bildungsdirektorin Elisabeth Meixner positiv: „Ja, wir alle haben uns gewünscht, dass die Kinder und die Jugendlichen in den Präsenzunterricht kommen, und die Direktoren sagen, wir stellen uns darauf ein. Glück ist, dass wir noch eine Woche im Distance learning sind und Kinder auch zur Betreuung in der Schule sind – wir haben schon erste Erfahrungen mit den Testkits, mit den Testformaten.“

Mit FFP2 in den Handel, Eintrittstest für Friseur

Ab kommender Woche darf auch der Handel unter Auflagen wieder öffnen, dabei wird das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend sein. Zudem gelte künftig eine Quadratmeterbegrenzung von 20 Quadratmetern, statt wie bisher zehn. Geöffnet werden dürfen auch Museen, Bibliotheken und Tiergärten.

Körpernahe Dienstleister wie Friseure dürfen ebenfalls wieder aufsperren, hier sollen nun die „Eintrittstests“ zum Einsatz kommen – das habe man ja bereits gesetzlich geregelt. Ein solches negatives Testergebnis dürfe nicht älter als 48 Stunden sein und kann im privaten Bereich, etwa in der Apotheke, erfolgen oder beim Arzt; zudem gebe es kostenlose Angebote in den Bundesländern.

Nächtliche Ausgangsbeschränkungen bleiben aufrecht

Ab 8. Februar dürfen einander wieder zwei Haushalte treffen, die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen zwischen 20.00 und 6.00 Uhr bleiben aufrecht; Verschärfungen soll es im Bereich der Strafen bei Verstößen gegen die CoV-Regeln geben sowie bei den Grenzkontrollen.

Die Lockerungsmaßnahmen im Überblick
Grafik: APA/ORF.at; Quelle: APA

Strafen werden erhöht

Man habe sich mit den Ländern auf eine gemeinsame Vorgehensweise geeinigt, „obwohl die Ausgangslage alles andere als einfach ist“, so Kurz. Die gute Nachricht sei: Der Lockdown habe in Österreich Wirkung gezeigt. Die schlechte Nachricht, dass sich die Mutationen aus Großbritannien und Südafrika ausbreiteten und auch auswirkten. „Sie fressen den Erfolg des Lockdowns auf“, so Kurz. Von einer idealen Sieben-Tage-Inzidenz von 50 sei man noch weit entfernt – daher habe man sich neben den vorsichtigen Lockerungen auch auf andere Sicherungsschritte und Verschärfungen in anderen Bereichen verständigt. Am 15. Februar soll die Lage dann neu bewertet werden.

Schon rund 80.000 Impfanmeldungen

Seit Montag kann sich in der Steiermark auch die gesamte Bevölkerung für die CoV-Schutzimpfung registrieren – und das Interesse ist enorm: Bis Montagnachmittag ließen sich rund 80.000 Personen vormerken. Der Impfplan sei umgehend anpassbar, heißt es vom Land – mehr dazu in Schon rund 80.000 Impfanmeldungen.