Vater spielt mit Kind
APA/dpa/Julian Stratenschulte
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Soziales

Kritik an neuem Sozialunterstützungsgesetz

Am Dienstag soll das neue Sozialunterstützungsgesetz im Landtag beschlossen werden. Es soll die bisherige bedarfsorientierte Mindestsicherung ablösen und Alleinerziehende besser unterstützen. Doch die Opposition übt Kritik.

Die Diskussion über das neue Sozialunterstützungsgesetz wird in der Landtagssitzung wohl breiten Raum einnehmen. Laut Soziallandesrätin Doris Kampus (SPÖ) sollen Menschen in Notlagen abgesichert werden, und Alleinerziehende sollen mehr erhalten; neu ist eine verpflichtende Sozialberatung, die dabei helfen soll, möglichst viele Menschen rasch in einen Job zu bringen.

Leben in einem Haushalt mehrere Mindestsicherungsbezieher, können sie künftig aber Geld verlieren – Grund sei ein vom Bund eingeführter Deckel. Insgesamt stehen für die Sozialunterstützung heuer 50 Millionen Euro zur Verfügung; mit 1. Juli soll das neue Gesetz in Kraft treten.

KPÖ und Grüne: Sorge um Wohnkosten

Von den Oppositionsparteien kam bereits im Vorfeld Kritik. Die KPÖ bezeichnet die neue Form der Sozialunterstützung in der jetzigen Krisenzeit als kontraproduktiv: Bei den Wohnkosten greife man den Menschen nicht ausreichend unter die Arme.

KPÖ-Klubobfrau Claudia Klimt-Weithaler betont: „Unser Hauptkritikpunkt ist der, dass Menschen, die künftig diese Sozialunterstützung beziehen werden, keine Wohnunterstützung mehr dazubekommen werden. Es gibt die Möglichkeit einer Wohnkostenpauschale, die in der Höhe von 30 Prozent des Richtsatzes gewährt werden kann, und das nutzt Landesrätin Kampus in der Steiermark nicht aus. Das halten wir für falsch.“ Auch aus Sicht der Grünen nütze die Steiermark ausgerechnet bei den Wohnkosten den Spielraum nicht aus.

FPÖ: „Schlag ins Gesicht aller Leistungsträger“

Die Freiheitlichen wiederum sprechen von einem Schlag ins Gesicht aller Leistungsträger – Missbrauch und Sozialtourismus dürften keinen Platz haben, so FPÖ-Klubobmann Mario Kunasek: „Wir wissen, dass 56,6 Prozent aller vollunterstützten Bezieher Ausländer sind und die Hälfte aller vollunterstützten Bezieher Asylanten sind, auch das muss natürlich in einem Gesetzgebungsprozess Berücksichtigung finden, wurde hier aber leider nicht getan.“