Landesgericht Graz
APA/Markus Leodolter
APA/Markus Leodolter
Gericht

Attacke mit Schraubenzieher: Einweisung

In Graz ist am Donnerstag ein 42-Jähriger vor Gericht gestanden: Er soll versucht haben, einen Mann mit einem Schraubenzieher zu töten. Der Angeklagte leidet unter einer schweren Psychose – er wird in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.

Der Syrer war stationär in der Psychiatrie und fühlte sich betrogen und verfolgt von drei – ebenfalls syrischen – Brüdern. Er rief einen von ihnen an und drohte damit, ihn umzubringen; anschließend beschloss er, seinen Krankenhausaufenthalt zu beenden. Er fuhr mit dem Taxi nach Fürstenfeld, wo sich seine drei Kontrahenten befanden.

Teller, Rasierklinge, Schraubenzieher

Einer war gerade in jener Pizzeria, wo der 42-Jährige zunächst einfach nur essen wollte. Als sein Bekannter abservieren wollte, rastete er aus: „Ich habe den Teller genommen, und er hat mir ins Gesicht geschlagen“, schilderte der Zeuge.

Dass sein Kontrahent eine Rasierklinge in der Hand gehabt und ihm einen Schnitt im Gesicht zugefügt hatte, bemerkte das Opfer nicht gleich. Anschließend zückte der 42-Jährige einen Schraubenzieher und stach in Richtung des Mannes, der den Angriff abwehren konnte. „Wenn er nicht reflexartig reagiert hätte, hätte der Schraubenzieher ihn töten können“, betonte die Anklägerin.

Angeklagter bekannte sich nicht schuldig

Der 42-Jährige soll noch damit gedroht haben, „ich werde euch umbringen, ich werde euch allen die Köpfe abschneiden“. „Warum haben sie das gesagt?“, fragte die Richterin. „Weil er meine Mutter beleidigt hat“, antwortete der Befragte. „Und warum haben sie eine Rasierklinge dabei gehabt?“, hakte die Vorsitzende nach. „Ich wollte mich rasieren“, lautete die Antwort. „Unterwegs?“, wunderte sich die Richterin. Der Schraubenzieher sei auch nur zufällig noch in seiner Tasche gewesen, weil er vorher etwas repariert habe. Er bekannte sich in keiner Weise schuldig und behauptete, sein Kontrahent habe ihn vorher geschlagen.

Gutachter: Mann war nicht zurechnungsfähig

Daraufhin wurde ihm das Video aus dem Lokal vorgespielt, auf dem nur zu sehen war, wie er auf den anderen losgegangen ist. „Es wurde nicht alles aufgenommen“, lautete seine Erklärung; außerdem „kann man mit einer Rasierklinge niemanden töten“, war der 42-Jährige überzeugt.

Der psychiatrische Gutachter bescheinigte ihm eine seelisch-geistige Abartigkeit höheren Grades und eine polymorphe Störung, die sich in akuter Schizophrenie äußere – daher sei er zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig gewesen, führte der Sachverständige aus.

Nach kurzer Beratung der Geschworenen wird der 42-Jährige in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Diese Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.