Covid-19 Test
pixabay/fernandozhiminaicela
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Coronavirus

Steiermark dehnt Quarantäne auf 14 Tage aus

Die Steiermark dehnt die CoV-Quarantäne für Personen, die an einer der neuen Virusvarianten erkrankt sind, auf 14 Tage aus. Erst nach frühestens zehn Tagen kann man sich freitesten.

Wird bei einer infizierten Person eine neuartige CoV-Variante – B.1.1.7 (die zuerst in Großbritannien nachgewiesene Variante) oder B.1.351 (die „südafrikanische“ Variante) – nachgewiesen, kann der Betroffene ab sofort frühestens 14 Tage nach Symptombeginn bzw. 14 Tage nach dem Test und wenn er mindestens 48 Stunden symptomfrei ist, aus der Absonderung entlassen werden.

Auch Kontaktpersonen der Kategorie 1 müssen 14 Tage abgesondert werden, wenn sie mit jemandem zusammen waren, der an einer der neuen Virusvarianten erkrankt ist. Außerdem müssen diese Kontaktpersonen in dieser Zeit auch einen PCR-Test machen.

Aufhebung frühestens nach zehn Tagen

Aufgehoben werden kann die Quarantäne sowohl für Erkrankte als auch für Kontaktpersonen frühestens nach zehn Tagen, wenn 48 Stunden nach dem Abklingen der Symptome ein negativer Antigen-Test bzw. ein negatives PCR-Untersuchungsergebnis vorgelegt werden kann.

Haushaltsmitglieder von Personen, die engen Kontakt mit einem durch eine neuartige Virusvariante infizierten Menschen hatten, sollen die allgemeingültigen Infektionsschutzmaßnahmen beachten und zusätzlich auch außerhalb des privaten Wohnbereichs eine FFP2-Maske tragen.

Gilt nicht für „herkömmliche“ Variante

Für Erkrankte, die nachweislich den „herkömmlichen, alten“ Virustyp in sich tragen – also nicht eine der neuen Varianten –, müssen nach wie vor nur zehn Tage in Quarantäne, ebenso ihre Kontaktpersonen, heißt es vom Land Steiermark.