Lehrling in der Gastro
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Wirtschaft

CoV-Lockdowns erschweren Lehrlingsausbildung

Die CoV-Lockdowns bereiten Lehrlingen und auch ihren Betrieben große Schwierigkeiten: Trotz fehlender Praxis stehen die Lehrabschlussprüfungen bevor. Für Probleme sorgt das vor allem in der Gastro und bei körpernahen Dienstleistern.

Der Friseurlehrling, der monatelang nicht Haare schneiden kann, oder auch ein Koch/Kellner, der keine Gäste bedient: Vor allem die Praxisausbildung leidet unter den Lockdowns.

Lehrzeit kann nicht verlängert werden

Um die Lehrlinge so gut wie möglich zu unterstützen, bietet die Wirtschaftskammer verstärkt geförderte Vorbereitungs- und Weiterbildungskurse an. Auch die Betriebe reagieren und bieten zum Teil Extrakurse an – aber auch falls das nicht möglich ist, kann die Lehrzeit nicht verlängert werden, so Gottfried Krainer – er ist zuständig für den Bereich Lehrlingsausbildung an der Wirtschaftskammer: „Die Möglichkeit gibt es derzeit laut dem Berufsausbildungsgesetz leider nur in einem einzigen Fall – und das ist der Fall, von dem wir hoffen, dass er nicht eintritt, nämlich dass ein Lehrling die Abschlussprüfung nicht besteht. Dann kann man die Lehre um sechs Monate verlängern. Eine Verlängerungsmaßnahme darüber hinaus gibt es leider noch nicht.“

Prüfungskriterien ändern sich nicht

Auch werden die Lehrabschlussprüfungen deshalb jetzt nicht einfacher gestaltet, so Krainer: „Das Zertifikat der Lehrabschlussprüfung hat einfach einen Wert am Markt, und dieser Wert sollte aus meiner Sicht nicht beeinträchtigt werden. Natürlich haben die Prüfungskommissionen Verständnis in der jeweiligen Situation – das ist schon klar –, aber die Kriterien werden sich deshalb nicht ändern. Wir haben das auch im vorigen Jahr zeigen können, wo die Lehrabschlussprüfungen wie gewohnt abgelaufen sind, und die Ergebnisse waren annähernd gleich wie in den Jahren zuvor.“