Pflegerin vernachlässigte 90-Jährige – Prozess
APA/KARIN ZEHETLEITNER
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Gericht

90-Jährige vernachlässigt: Haftstrafe für Pflegerin

Eine 24-Stunden-Pflegerin ist am Donnerstag in Graz wegen Quälens ihrer Patientin verurteilt worden; außerdem soll die Frau die 90-Jährige bestohlen haben. Die Angeklagte bekannte sich teilweise schuldig – als Grund nannte sie „Überforderung“.

Die betagte Oststeirerin hatte zwar Pflege gebraucht, war aber grundsätzlich noch in ganz gutem Zustand – das änderte sich, als sie eine rumänische Pflegerin bekam, die sich offenbar nicht genug kümmerte. Die betagte Frau war zuletzt dehydriert und wies Wunden vom Liegen auf; außerdem lallte sie nur noch und konnte nicht mehr aufstehen.

„Sie hat gut geschlafen“

Eine Krankenschwester äußerte den Verdacht, dass hier Schlaftabletten im Spiel seien – im Spital wurde das bestätigt: Die Pflegerin gab zu, ihrer Patientin rezeptpflichtige Tabletten, die sie aus Rumänien mitgebracht hatte, verabreicht zu haben. „Ich habe sie ihr gegeben, und sie hat gut geschlafen“, beteuerte die Angeklagte. „Ein Glück, dass sie wieder aufgewacht ist“, warf der Richter ein. Als Motiv gab die 47-Jährige an, sie sei überfordert gewesen, weil sie CoV-bedingt sechs Monate im Dienst gewesen sei.

Vorwurf des Diebstahl bestritten

Den Vorwurf des Diebstahls – als Schadensumme wurden 1.800 Euro angegeben – bestritt die Angeklagte vehement: Sie habe zwar 160 Euro Bargeld genommen, aber nur, um Lebensmittel einkaufen zu können. „Schmuck habe ich nie gesehen oder genommen“, beteuerte die Rumänin.

Die Familie erzählte vor Gericht, dass die Pflegerin im Supermarkt liegen gebliebene Kassenzettel von anderen Kunden mitgenommen und abgerechnet hätte. „Da waren Sportgeräte dabei, auch ein Trolley und so, das hat unsere Mutter nie gebraucht“, beschrieb die Schwiegertochter der 90-Jährigen. Geld wollten die Geschädigten keines: „Uns ist nur wichtig, dass sie nie wieder als Pflegerin arbeiten darf“, betonten die Zeugen.

Ein Jahr teilbedingte Haft – rechtskräftig

Der Richter verhängte ein Jahr Haft, drei Monate davon unbedingt. Die Frau nahm die Strafe an, auch der Staatsanwalt war einverstanden. Das Urteil ist somit rechtskräftig.