Palmsonntagskreuze
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Coronavirus

Osterfeiern unter strengen Auflagen

Unter strengen Auflagen sind Osterfeiern in der Kirche und im Freien heuer möglich. Auch die traditionellen Brauchtumsfeuer am Karsamstag sowie die Osterspeisensegnungen. Bereits am vergangenen Wochenende konnten vielerorts Palmsegnungen stattfinden.

Prinzipiell ist der Besuch der Messfeiern mit FFP2-Masken und Abstand möglich. Orientieren will man sich an den Gottesdiensten zu Weihnachten, wo es strenge Regeln für Besucher gab, die nur im eingeschränkten Ausmaß in der Kirche Platz fanden. Auf Prozessionen muss daher heuer verzichtet werden.

Liturgien sollen kurz gehalten werden

Eindringlich werden die Pfarrverantwortlichen darauf hingewiesen, dass die Liturgien kurz zu halten sind. Wo möglich, sollen Gottesdienste auch im Freien gefeiert werden. Doch auch unter freiem Himmel gilt, wie bei den allerorts angesetzten Osterspeisensegnungen, das Tragen der Maske und die Einhaltung des zwei Meter Mindestabstandes für Personen, die nicht in einem Haushalt leben.

Bischof ist gespannt, ob Gläubige kommen

Ob die Gläubigen die reglementierten Osterfeiern annehmen werden, bezweifelt Bischof Wilhelm Krautwaschl: „Ich glaube, dass viele Leute bewusst sagen, ich gehe heuer nicht in die Kirche. Ich bin gespannt. Aber die Sehnsucht der Leute wirklich zu feiern ist schon da.“ Wer sich seines Gesundheitszustandes nicht sicher ist, soll auf einen Kirchenbesuch verzichten und die Gottesdienstübertragungen in Fernsehen, Radio oder per Livestream nützen, um auf virtuelle Weise mitzufeiern.

ORF überträgt Gottesdienste und kirchliche Feiern

So überträgt der ORF im Radio als auch im Fernsehen die Gottesdienste von Karfreitag bis Ostermontag. Am Karsamstag wird um 13:10 Uhr auch die Osterspeisensegnung bei den Grazer Elisabethiner live in ORF 2 übertragen.

Auch die traditionellen Brauchtumsfeuer sind unter bestimmten Voraussetzungen am Samstag in der Zeit von 15:00 bis 3:00 Uhr in der Früh gestattet. Laut aktueller Verordnung dürfen sich vier Personen aus zwei Haushalten treffen, allerdings nur bis 20:00 Uhr, dann tritt die Ausgangsbeschränkung in Kraft. Danach dürften sich nur Personen aus einem Haushalt rund um das Osterfeuer gesellen und das auch nur, wenn es sich im eigenen Garten befindet. Die Polizei hat die Anweisung, die Vorgaben zu kontrollieren und bei Verstößen auch zu Strafen.