Wie Christoph Schlüßlmayr vom Bereichsfeuerwehrverband Liezen mitteilte, sei bei einigen Bränden von Brandstiftung auszugehen: „Aber der Großteil der Feuer wurden von den Leuten entzündet, die den jeweiligen Osterhaufen auch selbst errichtet, das Feuer aber nicht wie vorgesehen angemeldet haben.“ Ist ein solches Feuer angemeldet, sei es in der Regel kein Problem – wird die Feuerwehr aber zu einem unangemeldeten Osterfeuer gerufen, so ist sie verpflichtet, dieses abzulöschen.
„Rücksichtsloses“ Verhalten gegenüber Einsatzkräften
Bereichsfeuerwehrkommandant Heinz Hartl sprach in dieser Sache von Unvernunft: „Es ist höchst bedenklich, dass unsere Feuerwehren ihre Freizeit aufwenden und CoV-bedingt auch ihre Gesundheit riskieren müssen, nur weil Brauchtumsfeuer nicht wie verpflichtend bei der Behörde angemeldet werden.“
Man helfe gerne, wo Hilfe gebraucht wird – das Vorgehen der „Brandstifter“ sei jedoch „grob fahrlässig und rücksichtslos“ gegenüber den Feuerwehrleuten. Osterfeuer stellen zudem auch eine Brandgefahr für die umliegenden Wälder dar – mehr dazu in Land warnt vor Waldbrandgefahr (2.4.2021).