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Betrug beim Semmering-Tunnel: Fünf Schuldsprüche

Im Prozess gegen sechs Beschuldigte wegen des Verdachts des gewerbsmäßig schweren Betrugs beim Bau des Semmering-Tunnels sind am Dienstag die Urteile verkündet worden. Ein Angeklagter wurde freigesprochen, für die anderen gab es teils hohe Haftstrafen.

Bei den Angeklagten handelt es sich um drei Niederösterreicher im Alter von 35, 40 und 48 Jahren, einen 53-jährigen Südburgenländer, einen 68-jährigen Oberösterreicher und einen 59-jährigen Tiroler. Ihnen wurde vorgeworfen, Baumaterial und Diesel im Wert von rund zwei Millionen Euro abgezweigt zu haben – mehr dazu in Millionenbetrug bei Semmering-Tunnel: Prozess (11.4.2021) und Tag zwei im Semmering-Tunnel-Prozess (13.4.2021).

Zwei Angeklagte geständig, vier nicht

Für die bauausführende Firma der Arbeitsgemeinschaft SBT 3.1 Grautschenhof war der 35-jährige Niederösterreicher als Baukaufmann tätig – bei ihm sollen die Fäden zusammengelaufen sein. Er stritt die Vorwürfe bei der Befragung durch die Richterin ab – ebenso wie drei weitere Angeklagte; lediglich zwei Beschuldigte gestanden.

Die Staatsanwältin hat im Laufe des Prozesses die Schadenssumme anhand der ermittelten Beweise von ursprünglich etwa 1,8 auf rund zwei Millionen Euro erhöht, bei zwei Beschuldigten wurde die angeklagte Schadenssumme um rund 145.000 Euro ausgedehnt.

Bis zu sechseinhalb Jahre Haft

Am Dienstag wurden nun die Urteile gesprochen: Die höchste Strafe bekam der 35-jährige Baukaufmann – er wurde zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt und meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Vier weitere Angeklagte fassten teilweise bedingte Haftstrafen zwischen zehn Monaten und drei Jahren aus, ein Angeklagter wurde freigesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die beiden Angeklagten, die geständig waren, nahmen ihre Urteile an; da allerdings die Staatsanwaltschaft noch keine Erklärung abgab, sind sie ebenso noch nicht rechtskräftig wie die anderen.